Pferd macht sachen vom Reiter kaputt? Ersetzen oder Haftpflicht?

4 Antworten

Mit Reitbeteiligung scheint wohl eine Person gemeint zu sein.... Oder? Eine Reitbeteiligung ist ein Vertragsverhältnis und keine Person.

Aber zu deinem Problem:

Aus dem Reitbeteiligungsvertrag gehen Nutzungsrechte hervor die mehr oder weniger genau benannt sind, ähnlich wie bei einem WG - Mietvertrag. Die Nutzung erfolgt gemeinsam und in gemeinsamen Risiko. Macht das Pferd etwas aus gemeinsam genutzten Sachen kaputt, sollte vertraglich geregelt sein, in wie weit der Vertragsnehmer an den Kosten zu beteiligen ist. Letztendlich überlegt das Pferd nicht ob es die Sachen während deiner Aufsicht oder unter Aufsicht der Reitbeteilgten beschädigt. Dein Pferd, deine Sachen,dein Risiko.... Mit der Möglichkeit dieses Risiko vertraglich zu teilen.

Zur Haftpflichtversicherung :

Ein versichertes Schadensereignis kann nur dann vorliegen, wenn ein fahrlässiger Verstoß gegen den Schadensersatzparagraphen 823 BGB vorliegt. Darin heißt es sinngemäß: wer, oder wessen Dinge, anderen fahrlässig oder vorsätzlich WIDERRECHTLICH Schaden zufügt ist zum Schadensersatz verpflichtet.

Die Reitbeteilgte kann dir zwar Schaden zufügen, aber da ihr eine vertragliche Nutzung zusteht, kann sie dir nicht widerrechtlich Schaden zufügen (zumindest nicht an Sachen die ihr aus dem Vertrag zur Nutzung überlassen werden). Daher kann aus Sicht ihrer Haftpflichtversicherung kein versichertes Schadensereignis vorliegen.

Aus Sicht der Tierhalter Haftpflichtversicherung ebensowenig, da der Schaden dem Eigentümer selbst zugefügt wurde und der Schaden nicht einer anderen Person zugefügt wurde. Also ein nicht versicherter Eigenschaden.

Deine private Haftpflichtversicherung ist ohnehin außen vor, da Du dir gegenüber selbst nicht schadensersatzpflichtig sein kannst und im übrigen Gefahren aus versicherungsfähigen Sachen (Hund, Pferd, Boot, Kfz, Mofa usw) grundsätzlich aus der PHV ausgeschlossen sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Danke! Wir haben keinen Vertrag, ist alles Mündlich 😅 das ist aber nur eine theoretische Frage, glücklicherweise hat das mädchen keine besonders teuren sachen bei denen es mir finanziell schwer fallen würde es zu ersetzen.

@MilleW

Du brauchst ihr überhaupt nichts zu ersetzen. Wenn sie darauf verzichtet, die Sachen zu nutzen, die dem Pferd zur Verfügung stehen, ist das ihr eigenes
Risiko.

@Urlewas

Das ist einerseits richtig, in diesem speziellen Fall aber nicht eindeutig.

Wenn das Pferd während der vertraglichen Nutzung etwas an den Sachen der Reitbeteilgten beschädigt, dann besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Beschädigt das Pferd vor oder nach Ausübung der Nutzungsrechte etwas das der Reitbeteilgten gehört, dann liegen berechtigte Schadensersatzansprüche vor.

Beispiel:

Die Reitbeteilgte stellt das Pferd auf die Koppel und lässt ihren Rucksack in Reichweite des Pferdes stehen, begibt sich selbst irgendwo hin, in der Absicht irgendwas zu tun das nicht zum Vertragsverhältnis gehört und während der Zeit zerbeist das Pferd den Rucksack, dann hat sich die Eigengefahr des Pferdes verwirklicht.

Ich erkläre es mal mit dem typischen Einkaufswagenrempler in der es immer wieder um die Haftungsfrage geht, ob die Kfz Haftpflichtversicherung regulieren muss oder die private Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren kann:

Die Inbetriebnahme eines Kfz beginnt mit dem entriegeln der Türen mittels Fernbedienung in der Absicht das Fahrzeug zu beladen. Ab dem Zeitpunkt ist der Einkaufswagenrempler ein Fall für die Kfz Haftpflichtversicherung.

Nichts anderes ist es bei der Ausübung der Nutzungsrechte an einem Pferd.

Sobald eine Person das Zaumzeug in die Hand nimmt um es dem Pferd anzulegen beginnt die Benutzung des Pferdes.

Meines Wissens gilt die Reitbeteiligung versicherungstechnisch als „Mitbesitzer“, so dass ihre Sachen so wenig Haftpflichtschaden sind wie Deine eigenen.

Und rein menschlich ist es ja ihre Sache, wenn sie eigene Sachen benutzt. Schließlich wirst du ja alles zur Verfügung stellen, was das Pferd braucht, oder..?

Ja, Pferdi hat alles in mehrfacher Ausführung, außer Stiefel(letten +Chaps), Helm usw für sich braucht sie nichts kaufen, sie darf aber.

@MilleW

Dann ist es doch nett von Dir, dass du ihr das erlaubst. Da kann sie nicht auch noch verlangen, dass du dafür aufkommst, wenn etwas kaputt geht.

Generell ist ein Tierhalter für ALLE Schäden haftbar, die aus der Tierhaltung resultieren. Dabei gilt auch nicht das "Verschuldungsprinzip" sondern der Tierhalter haftet aus der Gefährdung heraus. Bei einem schaden wird die "Schuldfrage" also gar nicht gestellt.

Aber eine Reitbeteiligung gilt für die Dauer, wo ihr das Pferd zur Verfügung steht, als Besitzer, und in dieser Eigenschaft hattet keinen Anspruch.

Die Schuldfrage nicht, das ist vollkommen richtig, aber die Frage nach Eigentum, Besitz und Nutzungsrecht an den Beschäftigten Sachen.

  1. Wer wurde geschädigt
  2. War die beschädigte Sache gemietet, geliehen oder oder oder

Wenn du eine Tierhalterhaftpflicht hat ersetzt diese Schäden an Dritten, aber nicht das Eigentum des Reiters.

Eine Privathaftpflicht zahlt gar nichts.

es geht um die tierhalterhaftpflicht.

lg.

@pony

ändert aber nichts an meiner Antwort