Auto im Parkverbot gerammt?!

9 Antworten

Da bist Du ganz alleine Schuld. Abgesehen davon, dass auch Autos im Parkverbot nicht automatisch zu Versuchscrashfahrzeugen werden und derartige Schilder auf Parkplätzen keine rechtsverbindliche Wirkung entfalten - schon gar nicht für den ruhenden Verkehr - ist § 9 Abs. 5 StVO hier absolut eindeutig:

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Wenn du gegen ein parkendes Auto gefahren bist, zahlst du den Schaden (bzw. deine Versicherung). Und dabei ist es unerheblich, ob er da stehen durfte oder nicht.

evtl. trifft ihn ein mitverschulden, aber das müsstest du beweisen, wenn du dich darauf berufen willst. ansonsten gilt aber, dass man auch keine widerrechtlich abgestellten fahrzeuge beschädigen daf, weder vorsätzlich noch fahrlässig.

Man darf auch Autos, die im Parverbot stehen, natürlich nicht ankarren. Wenn es zu eng ist, darf man eben nicht fahren.

das ist egal der wagen stand, also ist das deine schuld.hättest du sie polizei gerufen hätte der eine knolle wegen falsches parken bekommen und das wärs gewesen.das gleiche ist einem freund mal beim falschparken passiert,er bekam eine knolle und das wars.