Auto im Parkverbot gerammt?!
Hallo Leute !!
Ich war gestern nach der Arbeit noch mal schnell wo was einkaufen und auf dem Parkplatz vor dem Einkaufshaus war sehr viel los und bin beim rückwärtsfahren in ein Auto hineingefarhen (habe es total übersehen) das hat jetzt einen Kratzer in der Beifahrertür daraufhin habe ich den Besitzer gefunden und mit ihm dann die Daten ausgetauscht. Er lässt das Auto jetzt anschauen um mir zu sagen wie viel es kostet. Aber bin ich da eigentlich Schuld wenn das Auto im Parkverbot steht und dadurch die Straße viel zu eng ist zum durchzufahren. Beim Parkplatz steht hier gilt die STVO.
danke ;))
5 Antworten
Man darf auch Autos, die im Parverbot stehen, natürlich nicht ankarren. Wenn es zu eng ist, darf man eben nicht fahren.
Wenn du gegen ein parkendes Auto gefahren bist, zahlst du den Schaden (bzw. deine Versicherung). Und dabei ist es unerheblich, ob er da stehen durfte oder nicht.
Da bist Du ganz alleine Schuld. Abgesehen davon, dass auch Autos im Parkverbot nicht automatisch zu Versuchscrashfahrzeugen werden und derartige Schilder auf Parkplätzen keine rechtsverbindliche Wirkung entfalten - schon gar nicht für den ruhenden Verkehr - ist § 9 Abs. 5 StVO hier absolut eindeutig:
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Klar bist du schuld, denn du hast das Auto angefahren und nicht aufgepaßt. Du hättest auch die Polizei rufen können. Aber nein, vor Feigheit und Geiz hast du das unterlassen. Du hättest schon vorher abschätzen können, daß man da nicht durch kommt, aber du hattest es ja eilig, also trifft dich auch eine Schuld.
Er hat eine Mitschuld, allerdings wird die schwer nachzuweisen sein
Deswegen immer die Polizei rufen bei sachen mit eigenen oder anderen Autos
Nein der andere hat keine Mitschuld!! da hätte auch eine Person stehen können, wer fährt hat darauf zu achten, daß die Fahrbahn frei ist, notfalls muss man sich einweisen lassen oder eben nicht fahren.