Parkendes Auto mit Firmenwagen beim rückwärtsfahren gerammt?

2 Antworten

dir kann keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, damit bist du aus dem Schneider. Das Fahrzeug hat ne Haftpflicht - für Fremdschäden; die Vollkasko für Eigenschäden.

Mit fremden Fahrzeugen sollte man Sorgsam umgehen, vor allem das Rückwärtsfahren über 2 Außenspiegel ist gewöhnungsbedürftig

Die Versicherung des Fahrzeughalters, in dem Fall dein Chef, ist dafür Zuständig. Sollte dort eine Selbstbeteiligung drin sein, liegt es an deinem Chef ob er es sich bei dir wiederholt.