Auto gekauft mit 2 Jahren TÜV und schon kaputt?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mache dem Verkäufer mal Druck. Setzte ihm eine Frist, und lasse ihn diese abarbeiten. Wenn nix passiert, gehst du zum Anwalt. Sinnvoll wäre auch ein Besuch eine Werkstatt, die die Ursache herausfindet und dir die Kosten sagt. das kannst du dann dem Verkäufer weiterleiten.

Perle49 
Fragesteller
 15.08.2016, 16:34

Der Wagen fährt kein Stück- ich müsste ihn dann dorthin abschleppen lassen, was widerum Geld kostet. Trotzdem vielen Dank für deinen Tipp!

Fraganti  15.08.2016, 17:06

Eine Frist wofür? 

Sachmängel und Garantiefälle sind unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden und dem Händler muss die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Letzteres passiert, wenn man das Produkt an der Firmenadresse abliefert. 

Solange im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes genannt ist, muss der Händler das Produkt nicht irgendwo einsammeln.  

Der Verkäufer kann entscheiden wer den Wagen als Sachmängelfall repariert, die Garantieversichering enrsvheidet, wer ihn im Garantiefall repariert. Fremdrehnungen müssen nicht bezahlt werden, auch keine Kostenvoranschläge. 

Auch ein Anwalt ändert nichts am Handelsrecht. 

Perle49 
Fragesteller
 15.08.2016, 17:24
@Fraganti

Ich habe es ja unverzüglich gemeldet und man will es ja auch ansehen, die Frage stellt sich nur WANN. Ich warte jetzt schon über 2 Monate auf die Abholung. Ich hätte Ihnen auch den Wagen in die Werkstatt mit einem Abschleppdienst gebracht, aber das wollten die nicht, da die Werkstatt nur klein ist und der Wagen Platz weggenommen hätte. Deshalb wollten sie bestimmen, wann  er abgeholt wird und der Mechaniker Zeit hat.

Hi, Fraganti hat schon recht, wenn er sagt, daß der Händler den Wagen nicht irgendwo einsammeln muß. Warum wurde das Auto nicht direkt beim Händler abgestellt?

Du hast den Wagen inzwischen abgemeldet.... das war eher contraproduktiv. Inzwischen kannst du den nicht mehr mit einer Schleppstange zum Händler ziehen. Das wäre die preiswerte Alternative gewesen... Jetzt braucht es dazu mindestens einen Trailer und ein entsprechendes Zugpferdchen.

Dem Händler kannst Du nur eine Frist zur Mängelbeseitigung geben / setzen, wenn Das Fahrzeug bei ihm auf dem Hof steht. Dazu mußt Du ggf vorab selber einen Abschleppdienst bestellen und auch bezahlen. erst wenn klar ist, was mit dem motor los ist, kannst Du die Abschleppkosten ggf beim Händler geltend machen.

Allerdings kann der auch argumentieren, daß er diese Kosten nicht trägt, weil grundsätzlich nicht nötig, wenn das Auto gleich bei ihm abgestellt worden wäre.

Was Deine Garantie angeht, hast Du einen Zeugen. Auch mündliche Vereinbarungen sind rechtsverbindlich. Was allerdings in der Garantie enthalten ist, steht in den Sternen.

Perle49 
Fragesteller
 15.08.2016, 17:54

wie schon mal hier geschrieben. Ich hatte gleich angerufen, er wollte den Wagen nicht, da seine Werkstatt voll war. Auch hatte ich gleich nach dem Schaden eine Email an ihn schicken müssen, mit allen Unterlagen und Schilderung des Vorfalls- für seine Versicherung. Nach 2 Wochen rief ich an und er sagte, die Versicherung zahlt den Schaden nicht, wir müssen uns so einigen.

Da er mich jedes Mal vertröstete und es dann hieß es dauert jetzt nochmal ca 6 Wochen, bis alle aus ihrem Urlaub zurück sind, habe ich natürlich den Wagen abgemeldet. Er steht jetzt in einer Garage.

EddiR  15.08.2016, 19:39
@Perle49

Das Abmelden..... kann ich schon nachvollziehen. Wenn er den Wagen direkt nach eintreten des Schadens nicht auf dem Hof wollte, kann man auch die Kosten für einen Transport zur Werkstatt geltend machen.

Sehr fadenscheinig kommt mir jedoch diese Argumentation vor, daß eine Versicherung den Schaden nicht übernimmt und diese ewigen Wartezeiten. Ich denke, daß hier keine Versicherung (Betriebshaftpflicht, Gebrauchtwagen-Versicherung... wie man die auch nennen mag) besteht und der Händler auf Verzögerungstaktik spielt.

Da der Schaden aber anscheinend rechtzeitig gemeldet wurde, kommt der Händler aus der Nummer nicht raus. Gibt es denn wenigstens einen Kaufvertrag? Wenn er Händler ist, hat er ohnehin eine Gewährleistungspflicht. 

Ich würde ihm daher ein Ultimatum / eine Frist setzen, den Wagen zu holen und ggf zu reparieren, oder den Kaufvertrag Rück-abzuwickeln. Eine Frist von 1 Woche halte ich dabei für angemessen. Ansonsten tatsächlich der Gang zum Rechtsverdreher (Anwalt)

 Der Händler ist scheinbar unwillig, dem musst Du schriftlich - mit Einwurfeinschreiben- eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen.

Der TÜV hat mit dem Motorschaden nichts zu tun. Der Tüv prüft, ob der Wagen verkehrssicher ist das wars. Kristallkugel à la: der Motor hält noch 4 Monate- ist da nicht drin. Warum hast Du den Wagen nicht direkt beim Händler abstellen lassen?

Perle49 
Fragesteller
 15.08.2016, 17:48

ich hatte ihn gleich angerufen, als der ADAC da war. Er meinte, er solle ersteinmal zu mir- wären auch ca. 60 Km gewesen und später, sobald Platz in der Werkstattt ist dann zu ihm. Das ist bis heute noch nicht passiert :-(

Was beeinhaltet die Garantie auf den Motor? Sowas ist ein freiwilliges Angebot des Händlers, der das in der Regel nicht umsonst machst. Was zahlst du für die mündlich vereinbarte Garantie?

Davon unabhängig gibt es eine gesetzliche Gewährleistung. Ob die greift, hängt davon ab, was am Motor defekt ist, und welche Angaben im Kaufvertrag zum Zustand des Autos gemacht wurden? Leider verrätst du dazu nichts.

Bei der HU wird die Verkehrsicherheit überprüft, nicht der Zustand des Motors.

Das mit dem Abschlepper verstehe ich nicht. Der Wagen steht doch nicht seit 2 Monaten mitten auf der Autobahn rum?

Ohne Anwalt, der dir den Inhalt des Kaufvertrags und der Garantiebedingungen des Verkäufers erklären kann, kommst du wohl nicht weiter.

Perle49 
Fragesteller
 15.08.2016, 17:15

Also, der Wagen blieb auf der Autobahn stehen und wurde über den ADAC abgeschleppt und zu mir nach Hause gebracht, allerdings fast 60 Km vom Verkaufsgeschäft, die auch eine Werkstatt haben. Sie versprachen mir, den Wagen bei mir zu Hause zu ihrer Werkstatt abzuschleppen und dort von dem Mechaniker überprüfen zu lassen. Auch der TÜV wurde dort gleich gemacht, sowie kleine zusätzliche Reparaturen , die noch gemacht wurden (Lampen, neue Batterie, Ölwechsel etc.) Beim Kauf habe ich im Beisein meines Freundes mehrmals betont, dass ich eine Garantie auf Motor und Getriebe haben möchte, was der Verkäufer so wie sein Kollege beide bestättigten- leider eben nur mündlich. Aber ich werde nun doch einen Anwalt einschalten, weil ich den Wagen dringend brauche und mit netten Worten dort nicht weiterkomme. Vielen Dank für deine Antwort.

Natürlich kann ein Auto TÜV haben und dann ein Motorschaden erleiden! 

Wenn du meinst, dass der Händler dich hinhält, dann geh zum Anwalt.

Perle49 
Fragesteller
 15.08.2016, 16:40

Ich habe wirklich versucht mich im Guten zu einigen und jedes Mal sagt er, es tut ihm leid das es so gelaufen ist, aber er kann jetzt auch nichts machen, da er kein Abschlepper und auch kein Mechaniker ist. Er vertröstet mich auf nette Art. Ich denke wirklich auch schon an einen Anwalt- vielen Dank