Auto gekauft - nach 3 Monaten Motorschaden?
Vor ein paar Monaten ist mir jemand in mein Fahrzeug gefahren - Totalschaden. Daraufhin musste natürlich schnell ein neues Fahrzeug her. Ich habe den Wagen bei einer privaten Werkstatt gekauft, der Besitzer hat mir den Wagen jedoch als Privatverkauf verkauft. Bereits zu beginn habe ich ihm gesagt, der Wagen würde morgens ruckeln und ab und an sogar absterben. Er meinte das wäre vermutlich nichts weiter, wenn es nur ab und an ist und man sollte es weiter beobachten. Vor ein paar Tagen war ich unterwegs - Zahnriemen gerissen: Motorschaden. Habe ich irgendwelche Rechte darauf das Geld zurückzuverlangen? Ich glaube ja nicht, dass es nach so kurzer Zeit kaputtgehen sollte. Angeblich wurde der Zahnriemen bei 97000 km gewechselt, der wagen hatte nun 1450000 (?) - vielleicht kann mir ja jemand sagen, ob ich irgendwelche Möglichkeiten habe das Geld zurück zu verlangen? Danke :)
7 Antworten
Was genau müsstet ihr den wissen? Tut mir leid - Frau! Kenne mich kaum aus haha...
Also im Grunde genommen hat er mir einen Vertrag von mobile24 ausgedruckt und ausgefüllt. Vielleicht kennt da jemand den Vordruck, weiter wurde da nichts aufgefasst.
Er hat mir einen neuen TÜV gegeben, hätte man sowas da schon erkennen können? Wohl eher nicht oder?
Ja, das weiß ich jetzt auch, hilft mir aber nicht weiter...
Doch, du hast eine präzise Antwort erhalten, weshalb du nichts wiederbekommen wirst. Das war doch die Frage, oder etwa nicht?
Entweder ist es ein Privatverkauf oder es handelt sich um einen gewerblichen Kauf.
Eine "private Werkstatt" gibt es nicht.
Hast du denn überhaupt eine Rechnung bekommen?
Eine Rechnung hab ich erhalten ja. Ich hatte ja eigentlich gedacht es läuft über die Werkstatt - Vater ist Gutachter, hatte wohl gedacht dann wäre Verlass.
Bei den Kreishandwerkerschaften gibt es eine Schlichtungsstelle für das KFZ-Gewerbe.
Privatverkauf,das wird Schwierig Hatten letztes Jahr das gleiche Problem,auch Zahnriemen gerissen,Geld war weg.
Okay, hab ich mir fast schon gedacht :(
Eine "private Werkstatt" gibt es nicht.
Wie wäre es, wenn du noch weniger zu den vertraglichen Konditionen sagst?
Das, was du angegeben hast, ist zu 90% irrelevant für eine Antwort.
Dieser Schaden ist bei gebrauchten Autos immer die Gefahr
und fällt niemals unter die Gewährleistung.
Zitat aus dem Vertrag:
"II. Gewährleistung
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt."Steht bei III nichts? Herzlichen Glückwunsch, du bekommst nicht einen Cent zurück.
Wie kann man einen Vertrag unterschreiben, ohne ihn zu lesen?!