kaufvertrag fürs auto ungültig?
Hallo, ich habe diesen montag einen gebraucht wagen gekauft. der vorbesiter hat mir unter zeugen versichert, das der wagen im dez. 2012 von einem mechaniker durch geguckt worden war, nur das radlager defekt sei und so wieder tüv bekommt. der wagen habe auch keinen rost. nun war ich beim tüv und bin wegen rost nicht durchgekommen. in dem vertrag ist als verkaufssache auch nur die automarke angegeben. eckdaten wie baujahr, farbe und fahrzeugnr fehlen. kann ich das auto wieder zurück geben?
6 Antworten
Ich gehe mal von einem Privatkauf aus.
kann ich das auto wieder zurück geben?
Nein, Du hättest vor Kauf bei z.B. der Dekra ein Gebrauchtwagencheck machen lassen können.
Wenn im Kaufvertrag steht: Das Auto habe keine Mängel dann ist dein Auto, ein Auto mit versteckten Mängel und das ist Betrug und das ist der Grund den Kaufvertrag zu rückabwickeln.
will der Verkäufer nicht zu deinen Gunsten handeln, dann drohe im mit einer Anzeige wegen Betrug, sollte der Verkäufer immer noch nicht wollen dann nimm deine Zeigen mit zur Polizei und mach ernst.
L. G. Aral59
Warum unterschreibst du so einen Kaufvertrag ? Deine Chancen für eine Rückabwicklung sehen aber sehr schlecht aus.
Ich traue nur dem Mechaniker den ich selbst beauftrage. "durch geguckt" kann auch bedeuten: Fahrertür auf, Beifahrertür auch auf., schon hat der Mechaniker durch geguckt.
Verbuche es einfach unter "mal wieder etwas beim Autokauf dazu gelernt"
Deine Chancen für eine Rückabwicklung sehen aber sehr schlecht aus.
Warum das?? Wenn keine Fahrzeugdaten angegeben wurden konnte auch die Gewährleistung nach EU Recht nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer MUß somit 2 Jahre Gewähr auf den verkaufen Artikel geben. Das bedeutet es kann für ihn sehr teuer werden bei der Reperatur.
Wenn die Kaufsache im Vertrag nicht festgehalten wurde, wurde(und kann auch nicht) sicherlich auch die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Sprüche wie "gekauft wie gesehen" usw. sind sowiso nicht gültig. Nimm dir einen Anwalt und gib das Fahrzeug wegen vortäuschung falscher Tatsachen zurück. Zudem strebe eine Anzeige wegen Betrug an.
Ein Radlager Schaden ist ja auch nicht zu überhören. Für dich sieht es schlecht aus.
"bewusst falsche Angaben" musst du aber auch beweisen können. Das mit dem Unterbodenrost muss der Verkäufer als Privatmann nicht wissen.
Er muß aber auch als Privatman Gewährleistung geben, wenn diese nicht Schriftlich ausgeschlossen wurde. Diese muß aber exakt auf das Fahrzeug ausgeschlossen werden, da das Fahrzeug aber nicht mit Daten im Kaufvertrag festgehalten wurde hat der Verkäufer wohl Pech.
das mit dem radlager wusste ich. es geht darum, das bewusst falsche angaben gemacht worden sind.