Gewährleistung für ein privat gekauftes Auto bei einem Motorschaden? Kein Kaufvertrag!

7 Antworten

Das sieht leider extrem mau für dich aus. Du müsstest schon nachweisen, dass er vom bevorstehenden Motorschaden wusste (z.B. durch seine Werkstatt). Gewährleistung und Garantie gibt es nur bei Käufen von gewerblichen Händlern.

Dass du nun anscheinend gleich mehrere Böcke geschossen hast, ist dir hoffentlich klar. Wie kann man denn ein Auto ohne Vertrag kaufen, noch dazu in der Preislage? Hat man selber keine Ahnung, dann lässt man den Wagen von Fachleuten untersuchen. TÜV, ADAC; Werkstatt. Der Hunderter wäre für dich sehr gut angelegt gewesen.

Du kannst nur versuchen, falls du seine Werkstatt kennst, da mal zuhorchen, ob die ihm schon was verklickt haben.

Ihn zu fragen, ob er sich beteiligt, steht dir natürlich frei. Indes die Chancen sehe ich dann so ähnlich, als würde Griechenland je seine Schulden zurück zahlen.

Gewährleistung und Garantie gibt es nur bei Käufen von gewerblichen Händlern

Garantie ist immer freiwillig, und Gewährleistung muss grundsätzlich jeder geben, egal ob privat- oder gewerblicher Verkäufer.

Ein Privatverkäufer kann diese aber im Kaufvertrag ausschließen, dies ist hier aber offensichtlich nicht der Fall...

@Antitroll1234

Meine Antwort war praxisorientiert zu verstehen. Welcher Privatverkäufer wird denn nicht die Gewährleistung ausschließen, sofern normalerweise ein Kaufvertrag erstellt wurde?

Zwei Sätze in deinem Kommentar sind übrigens gegensätzlich.

Wenn jeder Gewährleistung geben müsste, könnte sie auch niemand ausschließen.

@Sonnenstern811

Meine Antwort war praxisorientiert zu verstehen. Welcher Privatverkäufer wird denn nicht die Gewährleistung ausschließen, sofern normalerweise ein Kaufvertrag erstellt wurde?

Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist ein "normaler" Kaufvertrag.

Hier liegt nun die Beweislast des Ausschlusses beim Verkäufer, wird ihm schwer fallen.

Zwei Sätze in deinem Kommentar sind übrigens gegensätzlich.

Nein, sind sie nicht, was grundsätzlich in der Rechtsprechung bedeutet, wirst Du bestimmt fündig wenn Du danach suchst.

Wenn jeder Gewährleistung geben müsste, könnte sie auch niemand ausschließen.

Doch grundsätzlich muss diese jeder geben, kann aber von Privatverkäufer ausgeschlossen werden im Vertrag, tut er dies nicht haftet er mit der Gewährleistung.

@Antitroll1234

Ohne hier nun ein ellenlanges Hin und Her zu fabrizieren oder gar rechthaberisch in Erscheinung treten zu wollen, ist es für mich gegensätzlich, wenn du schreibst:

"Gewährleistung muss grundsätzlich jeder geben, egal ob privat- oder gewerblicher Verkäufer.

Ein Privatverkäufer kann diese aber im Kaufvertrag ausschließen..."

Da ein Privatverkäufer diese im Kaufvertrag ausschließen kann ( was er in der Regel auch tun wird (außer er unterlässt es aus Unwissenheit), muss eben nicht jeder Gewährleistung geben. Ist für mich ein absoluter Widerspruch, aber ich habe auch absolut kein Problem damit.

Das Wort "grundsätzlich" bedeutet hier halt nur, dass sie ohne Ausschluss derselben vorhanden ist.

Da kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde, hast du in dem Punkt sicher Recht. Ob der Verkäufer nun aber auch der Halter war, und nicht irgendein dubioser Händler, wissen wir nicht. Mag sein, dass somit eine Chance besteht, zumal ja, wenn ich mich recht erinnere, in den ersten 6 Monaten nach Kauf, der Verkäufer beweisen muss, dass der Fehler nicht vorhanden war.

Für mich läuft das auf ein Gerichtsurteil mit ungewissem Ausgang hinaus, wenn es denn so weit kommen sollte.

@Sonnenstern811

 ist es für mich gegensätzlich, wenn du schreibst:

Mag für dich ja so sein, ändert aber nichts an der Korrektheit des Satzes^^

muss eben nicht jeder Gewährleistung geben. Ist für mich ein absoluter Widerspruch,

Wie erwähnt, mag für dich so sein.


Im Juristendeutsch werden die Wörter „Grundsatz“ und „grundsätzlich“ relativierend verwendet – als übliche Richtschnur, von der in Einzelfällen auch abgewichen werden kann. „Grundsatz“ bedeutet hierbei „Regel mit Ausnahmevorbehalt“ oder „Pflicht mit Ausnahmevorbehalt“.
@Antitroll1234

Ok, ich mag nicht mehr. Übrigens lese ich da  2 Sätze, die ich gegensätzlich einstufe, nicht einen. Sollte es so im Gesetz stehen, ist es mir auch egal. Juristen vollbringen oft wahre Wunderwerke der Schreibkunst. Gute Nacht und Frohe Feiertage.

@Sonnenstern811

Ja gute Nacht, was Du nun mit der neuen Erkenntnis welche Du erlangt hast, bezgl. Gebrauch des Wortes "Grundsätzlich" anfängst ist allein dein Ding.

Du kannst nun daraus lernen oder es auch sein lassen, mehr als den Versuch dir es richtig zu erklären tue ich mir hier auch nicht an.

Schöne Feiertage.

leider einen Motorschaden vermutlich war die Zylinderkopfdichtung defekt

Das könnte auch an dir liegen, denn bei einem alten Auto sollte man ab und an mal den Kühlwasserstand kontrollieren.

Persönlich bin ich der Meinung, dass du beim Kauf eines ca. 12 Jahre? alten Autos keine Chance auf eine Rückgabe bzw. Beteiligung des Verkäufers hast.

Ein Kaufvertrag besteht natürlich, wenn auch ein mündlicher, den Vertrag zu beweisen ist nicht schwer, Du hast das Auto, und der Verkäufer dein Geld.

Wenn die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) vertraglich nicht ausgeschlossen wurde, haftet der Verkäufer nun 24 Monate mit dessen, der Vorteil liegt in einem Gewährleistungsfall voll auf deiner Seite.

Du musst nur noch darlegen das es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, dann hast Du auch die Rechte welche sich daraus ergeben.

Dankeschön für deine hilfreiche Antwort, genau sowas ähnliches habe ich heute im Netz gelesen, nur war ich mir nicht ganz sicher ob es auch auf meinen Fall zutrifft.

@gurbet68

Dann musst du aber leider immer noch beweisen, dass der Schaden bei Übernahme schon vorhanden war. Viel Glück dabei.

Der Verkäufer versicherte mir mündlich das mit dem Motor alles in Ordnung sei. Er war sich beim Verkauf sehr sicher, dass nichts an dem Motor dran ist weil dieser bereits eine große Instandsetzung hinter sich hatte.

und wenn dir einer sagt, es gibt den weihnachtsmann, das glaubst du dann auch oder wie?!

bei nem autokauf interessiert nur, was die überprüfung durch TÜV bzw. DEKRA ergibt. da kann man das auto hinbringen und von oben bis unten durchsehen lassen. dann weiß man woran man ist.
lieber dafür geld ausgeben, als später auf nem schrotthaufen zu sitzen oder noch schlimmer: gegen einen baum zu knallen.

außerdem kauft man nix ohne schriftlichen vertrag. es wundert mich immer wieder, wie unglaublich naiv manche sind.
ohne was schriftliches kannst du nix beweisen. auf den kosten für die reparatur wirst du wohl sitzen bleiben.

Diesen unverständlichen Leichtsinn erlebt man leider auf vielen Gebieten. Ich denke da nur an Aktienkäufe nach Anrufen von Telefondrückern und vieles mehr.

Vielleicht sollte in den Schulen wirklich mal wichtiges Wissen für das tägliche Leben gelehrt werden.

Traurig aber, wenn auch Eltern da nicht helfend und beratend tätig werden. So was kenne ich nicht.

Selbst hier könnte man vorab Ratschläge einholen. Kein Wunder, dass so viele Betrüger und Nepper unterwegs sind.

wenn du keinen schriftlichen kaufvertrag hast, bleibst du auf dem schaden sitzen :( -lg.

Mit vermutlich auch.

ich habe aber gelesen dass auch bei Privatkäufen eine Gewährleistung besteht. Man muss halt nur beweisen dass der Schaden vorher bestand.

@gurbet68

das ist meist das hauptproblem bei mündlichen vereinbarungen.-lg.

@gurbet68

du mußt beweisen, daß der schaden vorher bestand UND das der dir verschwiegen wurde! wie willst du das machen ohne was schriftliches?!