Auto 2 wochen in der werkstett ....!

5 Antworten

Da kannst du nicht wirklich mehr etwas machen. Du hast ja bei der letzten Frage zu diesem Thema schon gute Antworten bekommen. Ich würde einen Beschwerdebrief an Hyundai-Deutschland schreiben. Du kannst sicher sein, dass sie dieser Sache nachgehen werden. Du bist nicht ausreichend über die Mobilitätsgarantie durch den Händler informiert worden. Allerdings hast du dir wohl auch die Bedingungen nicht durchgelesen. Den Fehler an der Einspritzpumpe hätte man sicher auch schon am ersten Tag feststellen können. Ich vermute aber auch mal, wie @jbinfo bei deiner anderen Frage geschrieben hat, dieser Händler sein Kosten-Budget nur ungern belasten wollte und saue war, dass du das Auto nicht bei ihm gekauft hast. Anwalt halte ich für übertrieben und wird auch hinterher nichts bringen. Schadenersatzforderung - welcher Schaden ist dir denn wirklich entstanden ? Suche dir für die nächsten Reparaturen und Inspektionen einen anderen Händler in deiner Nähe.

marcoitalia 
Fragesteller
 04.08.2013, 16:33

Ich musste mir von einem Freund ein Auto leihen... Einen Benziner meiner ist ein Diesel... Ich fahre jeden tag 70 km wegen Arbeit... Hatte dadurch ca 70 euro mehr Sprit kosten... Kann man da was machen ?

jetztgehtslos  04.08.2013, 17:07
@marcoitalia

Nein da kannst du sicher nichts machen. Hättest du einen Leihwagen bekommen der mehr Sprit verbraucht hättest du es auch selbst zahlen müssen. Schreibe das alles an Hyundai. Vielleicht bekommst du einen Gutschein für die nächste Inspektion.

Was Du glaubst was die Werkstatt in den 2 Wochen gemacht hat ist dein Problem. Ob dir ein Leihwagen zustehen würde lässt sich in den Vertragsbedingungen dieser Mobilitätsgarantie nachlesen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du auch einen Anwalt einschalten, aber vorher die Kostenübernahme abklären!

ich habe nichtmal ein leihwagen bekommen obwohl ich eine mobilitätsgarantie habe ... kann ich schadensersatz fordern?

Das kommt darauf an, was in den Garantiebedingungen steht. Hast du den Leihwagen denn eingefordert und wurde er dir verweigert?

Aus der Dauer der Reparatur wirst du gesetzlich keine Ansprüche ableiten können, solange du nicht den Nachweis führen kannst, dass die Werkstatt die Verzögerung schuldhaft verursacht hat oder es eine eine vertraglich zugesicherte Bearbeitungsdauer gab. Beides halte ich für unwahrscheinlich.

So was mit dem Leihwagen klärt man bevor man das Auto abgibt. Schaue mal in deiner Vertragsbestimmungen ob dir ein Leihwagen zusteht. Wenn ja fordere Schadenersatz.

marcoitalia 
Fragesteller
 04.08.2013, 15:09

das auto ist von nicht mehr angesprungen und wurde vom adac zur werkstatt geschleppt ... laut der werkstatt hatten sie keinen leihwagen verfügbar

Schildere deinem Anwalt die ganze Situation und guck was er sagt ;)