325€ abschleppkosten?
Hallo zusammen,
ich wurde heute abgeschleppt, da hinter meinem Fahrzeug eine Garagenausfahrt und vor dem Auto eine Feuerwehrzufahrt war. Dazwischen war der Randstein wieder erhöht und genug platz um beides nicht zubehindern.
Jedoch durfte man dort nicht parken, was mir erst aufgefallen ist, als mein Auto weg war....
Als ich das Auto abgeholt habe, musste ich erstmal etwas schlucken da 325€ verlangt wurden.
Nun meine Frage da ich gelesen habe, dass es Ortsabhängig ist etc. ob jemand weiß ob das gerechtfertigt ist, oder ob ich etwas zurück fordern kann?
Oder an wen ich mich da wenden soll um herauszufinden was denn Ortsübliche kosten wären.
Ich wohne in München.
Würde mich sehr über hilfreiche antworten freuen :)
4 Antworten
Gibt nen aktuelles Urteile vom AG München zu dem Thema, alles um die 300 bis 350 ist Okay, die vom unternehmen ursprünglich geforderten 635 Euro waren nicht okay (Urt. v. 15.11.2018, Az. 472 C 8222/18).
Also ist der preis den du bezahlt hast normal für München.
Alles klar, vielen Dank für die Antwort
Vollkommen OK so.
nur so lernst du es
Es handelt sich um angefallene Kosten. Denkst du der Abschleppunternehmer arbeitet kostenlos?
Sei einfach still und antworte auf seine Frage anstatt einen auf Intelligent zu tun.
Die 325 Euro sind nicht das Bußgeld, sonder die Abschleppkosten! Das Bußgeld kommt noch.
Naja „gerechtfertigt“ ist das wahrscheinlich schon und ich denke das juckt bestimmt die Polizei und dieDen Anwohner nicht ob du das erst später gemerkt hast etc. also zurück fordern eher nicht und das auch noch in München also 325 ist noch realistisch. Schau einfach mal im Internet oder ruf da bei der Polizei einfach direkt an das Recht hast du ja ...
Alles klar danke, muss mir die zusammen Setzung der Kosten mal genauer anschauen, hab nur vorhin etwas gelesen dass ein Gericht in München die abschleppkosten von 250€ zu hoch empfunden hat und auf 175€ runter gestuft hat, deswegen frage ich :-)
Hi, also knapp 300 € wäre normal, aber München ist halt ein teures Pflaster. Du müsstest dagegen klagen, aber ich glaub nicht, dass da was anderes bei rumkommt, als nur weitere Kosten zu verursachen.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort, welche nichts meiner Anliegen beantwortet. Das ich im Unrecht bin und eine Fehler begangen habe weiß ich nun und habe daraus gelernt. Nur wollte ich wissen ob man gegen die Höhe des Bußgeldes etwas machen kann