Auszugsgenehmigung?

3 Antworten

Wenn man noch keine 25 Jahre alt ist, dann kann man mit Zustimmung des Jobcenters ausziehen, wenn z.B. schwerwiegende soziale Gründe vorliegen ( https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Grundsicherung/Arbeitsuchend/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485737 ).

Deine Pflegemutter ist nicht deine leibliche Mutter, das dürfte also ein ganz anderes Verhältnis sein. Die Frage dürfte also eher sein, ob man dir das Zusammenleben mit deiner leiblichen Mutter zumuten könnte. Da das Jugendamt dich aber da bereits herausgeholt hat, würde ich sagen, dass das geradezu nach einem schwerwiegenden sozialen Grund riecht (weitere Infos z.B. hier: https://www.elo-forum.org/25/2740-darf-u25-eltern-ausziehen.html ).

Geh also am besten zum Jobcenter hin, erkläre dort deine Situation und dann wird man dir sagen, welche Nachweise ggf. erforderlich sind. Die Nachweise dürften sich bei deiner Vorgeschichte problemlos beschaffen lassen.

AwieAna 
Fragesteller
 09.03.2017, 21:53

Okay danke, ja die nachweise kann ich natürlich beschaffen. 

Teilweise haben wir die unterlagen alle Zuhause,  den Rest kann ich bestimmt beim Jugendamt holen.

Vielen Dank, du hast mir schon ein ganzes Stück weiter geholfen.

WirrIstDasVolk  09.03.2017, 21:58
@AwieAna

Es gibt immer wieder ein paar Spezialisten, die beim Jugendamt auf die Tränendrüse drücken, damit sie am Ende vom Jobcenter die Zustimmung zum Auszug erhalten. Und wenn die das hinbekommen, dann sollte sich das bei jemandem mit deiner Geschichte erst Recht machen lassen.

markusher  12.03.2017, 10:01

wenn er einmal draußen ist, dann ist keine frage zu mutter zu ziehen mehr vorhanden. er muss es nicht und die mutter muss ihn auch nicht aufnehmen. dazu ist sie nicht verpflichtet.

WirrIstDasVolk  12.03.2017, 21:36
@markusher

Richtig. Aber das Jobcenter kann bei Menschen unter 25 Jahren unter bestimmten Umständen trotzdem die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung verweigern (§ 22 Abs. 5 Satz 4 SGB II). Da ist es besser, wenn man für den Fall der Fälle einen wichtigen Grund für den Auszug nachweisen kann.

Das jobdcneter muss das in  deinem Fall übernehmen sogar eine  ganze Wohnung zu bezahlen wen es nicht zumutbar ist  zu deiner Mutter zurückzuziehen auch solltest du erwähnen das der Auszug von deiner Pflegemutter ausging  zb wäre das deine Mutter gewesen  hätte sie dir nur ein zettel geben müssen das sie  dich rausschmeißt und dann wäre das  Jobcenter mit zuständig geworden,. Aber das war auch eine miese Nummer von der pflegmutter sie hätte das  ja auch rechtzeitig mit dem Jugendamt bzw  dem Jobcenter abklären können .!Die u 25 Reglung ist eigentlich für Student gedacht gewesen oder aber für Menschen die noch zu hause wohnen bis 25. Mit der Reglung   Hat das  Jobcenter nur den Eigenauszug von Menschen unter 25  Gleöst aber  nicht zb den rauswurf mit 18 zb,.

da du nichts hast, bei deinen eltern nicht lebst brauchst du keinen grund für den auszug.

geh zum jc und lass dir die maximale angemessene höhe der  kosten der unterkunft nennen. dann suchst du in der höhe 3 wohnungsangebote. stellst einen antrag auf kostenübernahme der wohnung, antrag auf erstausstattung (siehe google, für mögliche listen), antrag auf umzugskosten, antrag auf darlehen für kaution, antrag auf renovierungskosten ....

deine pflegemutter ist nicht verpflichtet dich als "fremdling" weiter auf ihre kosten durchzufüttern. somit ist ein auszug unumgänglich. vielleicht gibt deine pflegemutter dir die aufforderung zum auszug auch gern noch schriftlich. das beschleunigt deinen anspruch dann noch.