Ausziehen während der Ausbildung, möglich?

7 Antworten

"Bekomme ich Unterstützung? "

Nein. Deine Eltern sind für dich verantwortlich bis du deine erste Ausbildung abgeschlossen hast. (Sie müssen dir den Auszug aber nicht bezahlen denn du hast ein Dach über den Kopf)

Dh. wenn du vom Lehrlingsgehalt + Kindergeld (184 €) leben kannst kannst du ausziehen. Sonst nicht

Deine Eltern müssen Dir eine Ausbildung ermöglichen - das tun sie aber rechtlich auch dann, wenn sie Dir Bett und Essen zur Verfügung stellen - eine Wohnung und den Lebensunterhalt außerhalb der Familie müssen sie nicht finanzieren.

Anspruch auf eine durch Steurgelder finanzierte Wohnung hast Du erst mit 25, vorher nur dann, wenn die Eltern gewalttätig oder drogenabhängig sind.

Du wärest dann also auf die "üblichen" Lösungen angewiesen: Kindergeld, evtl Wohngeld und Ausbildungsförderung

Es kommt darauf an, wie viel die Wohngeldstelle vorschreibt, was du verdienen darfst. An sich ist es aber möglich. Geh hin und informier dich, wie viel m2 du haben darfst und über den Mietpreis, welchen sie für dich übernehmen. Du kannst auch geld für eine Erstausstattung und den Umzug beantragen. Außerdem musst du genügend Gründe angeben, da deine Eltern dich bis zum 25 Lebensjahr ( bei Studium sogar 27.) Bei sich wohnen lassen müssen und für dich sorgen müssen.

XC600  23.01.2015, 12:30

die Wohngeldstelle kann hier nichts vorschreiben denn ein Azubi bekommt kein Wohngeld ......in diesem Fall hier würde BAB in Frage kommen ...

wenn du wegen deiner Ausbildung dweiter weg ziehen muß kannst du BAB beantragen. Weiterer Grund wäre wenn deine Eltern dich mißhandeln. Wenn du die Ausbildung in der Nähe machst, keine Chance dem hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben. Die Allgemeinheit möchte nämlich nicht für den Luxus von Kindern aufkommen.

Vorrangig vor staatlichen Hilfen ist im Rahmen der Erstausbildung immer der Elternunterhalt. Nur wenn diese nicht leistungsfähig sind oder dies nicht ausreicht kommen staatliche Hilfen in Betracht.

Bei betrieblichen Ausbildungen wäre dies Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dies wird bei der Arbeitsagentur beantragt. Deine Ausbildungsvergütung & das Kindergeld werden da aber angerechnet.

BAB deckt hierbei nur den Betrag ab, der Dir zu einem bestimmten Bedarfsatz fehlt, der Dir gesetzlich zusteht. Dieser Bedarfssatz liegt bei alleinstehenden Azubis bei 670 € bzw. 760 €.

Also ganz vereinfacht gerechnet: Ausbildungsvergütung + Kindergeld + ggf. Elternunterhalt (der vorrangig vor BAB ist) + ggf. BAB = Dein Bedarfsatz.

Wohngeld steht Dir als Azubi nicht zu, wenn Du dem Grunde nach einen Anspruch auf BAB hast, unabhängig ob & wieviel bewillgt wird.