Häusliche Gewalt bei Eltern Kann ich ausziehen?

12 Antworten

Du bist 18 - kannst also arbeiten gehen, wann Du dies möchtest.

Ausziehen kannst Du dann wenn die Finanzierung geklärt ist. Erst einmal sind ausschließlich Deine Eltern im Rahmen einer Erstausbildung für Deinen Unterhalt zuständig. Evtl. kannst Du Bafög beantragen.

Ganz wichtig für dich ist das es nachweislich häusliche Gewalt gibt und es für dich nicht zumutbar ist weiterhin in der elterlichen Wohnung zu wohnen. D.h. Arzt auf suchen, Verletzungen dokumentieren lassen ggf. Anzeige erstatten.

Dann kannst du auch "öffentliche" Unterstützung erhalten.

Aber, es wird dir niemand eine Unterkunft suchen. Das musst du schon alleine tun und dann die Finanzierung klären.

Eine schulische Ausbildung, dann dürftest du Schüler-Bafög, 465,- + evtl. dein Kindergeld (190€) erhalten.

Das Kindergeld kannst du direkt bekommen wenn du nicht im Elternhaus lebst u. gemeldet bist und kein Elternteil Unterhalt von mind. der Höhe des Kindergeldes leistet. Dann Abzweigungsantrag für Kindergeld stellen oder die Eltern zahlen das Kindergeld an dich.

Ebenso sind vorrangig die Eltern während der Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet (sofern sie leistungsfähig sind).

In deiner Stadt wird es sicher einige Beratungsstellen für junge Leute/junge Frauen geben. Las dich beraten.

Viel Glück




Die Verletzungen sind so gut wie verheilt. Würden Fotos ausreichen ?

@DoubleSF

Kann ich dir nicht sagen. Ich weiß es nicht.

Schulische Ausbildung bedeutet du kriegst kein Geld?

Auch wenn du schon 18 bist, kannst du zum Jugendamt, wenigstens beraten lassen.

Ansonsten hast du Kindergeld und musst eben arbeiten gehen, dann kannst du dir evtl. ein kleines WG Zimmer leisten. Und ob WG oder Wohnung sollte dir unter den schlimmen Voraussetzungen ja egal sein, Hauptsache raus da.

Eltern sind zwar unterhaltspflichtig, aber das muss man im schlimmsten Fall einklagen und das kann dauern.

Deinen Vater solltest du natürlich anzeigen und einen Strafantrag stellen.

Eltern können Ihrer Unterhaltspflicht aber auch nach gehen, in dem die dir Wohnraum in ihrer eigenen Wohnung sowie Verpflegung zur Verfügung stellen. Das heißt um irgendwas einzuklagen, solltest du dich vom Jugendamt beraten lassen. Sollten diese feststellen, dass es unzumutbar bei deine Eltern ist, sieht die ganze Sache mit Unterhalt etwas anders aus.

@NanuNana98

Naja bei häuslicher Gewalt ist das mit dem Barunterhalt aber ziemlich klar. Aber ja, JA ist erst einmal eine gute Anlaufstelle.

@AuroraRich

Die bekommen Arbeitslosengeld, deshalb weiß ich nichtso genau, wiedas wäre  ..

@DoubleSF

Habe ich vorhin auch gelesen. Wie gesagt: Jugendamt. Die können dir sonst auch dir richtigen Adressen gehen.

Wenn die Eltern von ALG2 leben, dann ist es U25 immer recht schwer auszuziehen, bei häuslicher Gewalt sollte das aber ein nachvollziehbarer Grund sein.

Wenn du geschlagen wirst, geh zur Polizei oder ruf diese an. Keine Angst die helfen dir. Da du 18 bist, bist du volljährig. Du kannst verträge schließen und somit ausziehen ohne wenn und aber.

warum keine WG ? wenn es zu Hause so schlimm ist dann wäre dir doch alles recht um da raus zu kommen ....... ein WG Zimmer wäre zumindest eher finanzierbar  als eine komplette Wohnung ....  du hast kein Geld aber hohe Ansprüche , das solltest du nochmal überlegen was du wirklich willst ...