Schulische Ausbildung - Ausziehen ohne Geld?

3 Antworten

Hi,

mit über 18 hat man in der Regel Recht auf Barunterhalt. Aber auch das muss man sich erstmal einklagen. Mit der Volljährigkeit kommt auch die Pflicht seine Rechte einzulagen. Dann wird geschaut, was deine Eltern verdienen, wie sehr dein Umzug sie belasten und dann wird geschaut, ob die Unterkunft bei den Eltern reichen muss. Eltern müssen nämlich keinen eigenen Wohnraum zahlen, wenn ihre eigenen Bedürfnisse zu sehr eingeschränkt wird. Unterhaltsrecht ist sehr individuell.

Um die Unterhaltsklage nicht selbst zu machen, kannst du Bafög beantragen. Bafög gibt dir dann einen fiktiven Betrag an, den dein Vater dir zahlen müsste. Tut er das nicht, kannst du mit dem "Vorausleistungsantrag" das Recht zun Unterhaltsklage an das Amt abgeben. Du bekommt von Bafög Geld, das Amt holt sich das Geld, ggf. im Klageweg, wieder von deinem Vater.

Und generell ist niemand verpflichtet dir eine Wohnung zu zahlen. Du bekommst Betrag X und musst damit leben. Und von Unterhalt ohne Nebenjob kann man sich (wenn man noch Schulgeld davon zahlen muss) selten eine Wohnung leisten, aber ein WG-Zimmer reicht ja auch.

Deine Eltern sind verantwortlich für dich.  Bei belastenden Konflikten kann ein Auszug gerechtfertigt sein. Hol dir Rat beim Jugendamt . 

Deine Eltern sind unterhaltspflichtig bis zum Ende deiner Erstausbildung! Wenn sie dir Wohnraum anbieten, haben sie ihrer Unterhaltspflicht genüge getan. Sie müssen dir keine Wohnung finanzieren. Der Staat aber auch nicht.

Hast du dafür denn Begründungen (Mit Quellen Nachweis)? Ich habe nämlich gelesen, dass man theoretisch schon ein recht auf Wohngeld hat, nur würde mein Vater theoretisch zu viel verdienen. 

@PanemSandra

Da du dich in deiner Erstausbildung befindest, sind zuallererst deine Eltern in der Pflicht, sonst niemand. Anders wäre es, wenn du deine Ausbildungsstelle nur erreichen könntest, wenn du umziehst. Das ist aber bei dir nicht der Fall.

@PanemSandra

Da hast du etwas Falsches gelesen. Auf Haushalte zu denen ausschließlich Personen gehören, die dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder BAB haben, ist das Wohngeldgesetz nämlich gar nicht anzuwenden. 

Und selbst wenn du keinen dem Grunde nach bestehenden Anspruch auf BAföG hättest, würde dir ohne eigenes Einkommen in Höhe von 80 % des Regelsatzes zzgl. deiner Gesamtmiete kein Wohngeld gewährt.