Miterbe will Zwangsversteigerung?

7 Antworten

Rechtlich gibt es kaum aussichtsreiche Möglichkeiten. Die Teilungsversteigerung kann gegen den Willen der übrigen Miterben durchgesetzt werden.

Seid ihr am Haus interessiert, dann könnt ihr mitsteigern. Falls nein, dann solltet ihr versuchen möglichst viele Interessenten für die Versteigerung zu finden um damit den Preis zu steigern.

Informationen zur Teilungsversteigerung findest Du z. B. unter https://www.hereditas.net/ratgeber-erbengemeinschaft/teilungsversteigerung/

Ihr könnt dafür sorgen, dass es noch andere Bieter gibt. Stellt das Haus kostenfrei bei den verschiedenen Immobilienportalen zum Verkauf per Versteigerung ein. Wenn ihr nicht gerade in der tiefsten Provinz lebt, wird es schon die eine oder andere junge Familie geben, die sich gern ein Haus, auch wenn noch einiges dran zu tun sein sollte, anschafft. macht Mundpropaganda wo es nur geht. Klebt Zettel in euere Autos, was auch immer, damit viele von der Versteigerung erfahren und es hoffentlich für euch noch andere Interessenten gibt.

Dann ist er nicht der Einzige und ihr erzielt alle einen höheren Erlös. Für die Teilungszwangsversteigerung muss aber auch ein Gutachten her, denn dass muss im Versteigerungskatalog, der öffentlich ist, auch nachzulesen sein, damit der potentielle Käufer weiß, was ihn ggf. bautechnisch noch erwartet.

Ihr könnt auch eine Anzeige schalten im Tageblatt und den Termin bekannt geben. Schlagt ihn mit seinen eigenen Waffen.

Den Trick hat jemand aus meinem Bekanntenkreis erfolgreich angewendet- seine Ex dachte, sie kommt billig an das Haus- Pustekuchen, die Bieterraum war voll bei Gericht und der Preis ging richtig gut rauf. Profitiert hat sie vom Erlös- aber für sie war das Haus weg.

er kommt nicht billig an das haus. es kann da schon zu einem hohen preis versteigert werden. ihr könnt natürlich auch alle mitsteigern

wir wollen das Haus ja gar nicht haben. Wir wollten es von vornherein verkaufen. Er aber nicht.

@Steffhase

er wird darauf spekulieren das er der einzige bieter ist.

Steffhase:

Was kann man machen, wenn ein Miterbe die (Teilungs)Versteigerung beantragt hat?

Lösung: Den uneinsichtigen, ersteigerungswilligen Miteigentümer überbieten.

Für einen Maklerauftrag mit Gutachtenauftrag ist es zu spät.

Du hast nicht erwähnt, ob die Immobilie belastet ist (ggf. wie hoch). Der Ersteigerer müsste die Belastungen übernehmen. Er würde also nicht lastenfrei erwerben, was nicht ausschließt , dass er nachträglich die Gläubiger befriedigen könnte.

Bei der Verteilung des Erlöses kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen. Das wird dir ein Fachanwalt näher erläutern.

Nun hat er die Zwangsversteigerung einleiten lassen. wahrscheinlich
weil er nun billig an das Haus kommen will. Was kann man machen?

Mitsteigern und ihn überbieten. Je höher der Preis, je mehr Anteil bekäme man. Damit der Schuß nicht nach hinten losgeht solltem man etwaige Belastungen im Grundbuch feststellen, den ortüblichen Preis vergleichbarer Objekte ermitteln und sich ein Limit setzen, zu dem man es zu seiner Wunschvorstellung später auch weiterverkaufen könnte.