AUSWEIS VERLIEHEN ERWISCHT?

6 Antworten

Wenn ihr Hochprozentigen trinkt, ist das nicht strafbar, da primär die Abgabe an Minderjährige verboten ist. Weshalb sie in diesem Falle aber deinen Ausweis hatte, ist fraglich, denn diesbezüglich hat sie als 15-jährige die selben Rechte wie du als 17-jährige.

Ihr beiden habt rechtswidrig und vermutlich auch schuldhaft gemäß §281 StGB gehandelt, ein Vergehen, bei dem eine Strafe bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe angedroht wird. 

Da ihr beide minderjährig seid, greift allerdings §18, Absatz 1, Satz 3 JGG. Der normale Strafrahmen gilt also nicht. 

Und wenn ihr nun zu der Polizei geht und das richtigstellt, dann wird es sich vermutlich damit getan haben. Ich bezweifle, dass irgendein Staatsanwalt wegen dieses Vergehens eine Ermittlung und ein Verfahren einleiten würde.

Und falls doch, was ich für fast unmöglich halte, würde es vermutlich mit einer Verwarnung enden.

smilenice  28.02.2017, 16:06

Ein kleines Problem bei meiner Antwort. Bei einer geschlossenen Veranstaltung dürftet ihr "theoretisch" Hochprozentigen trinken. In der Öffentlichkeit nicht, allerdings wäre in der Öffentlichkeit immer noch nicht klar, wozu sie deines Ausweis bräuchte.

Aber nagelt mich nicht fest, ich bin nur ein Laie.

Ausweismissbrauch, § 281 StGB, Strafandrohung bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für Nutzer UND Überlasser.

Da ihr beide noch minderjährig seid, dürften Erziehungs- oder Zuchtmittel fällig werden, hängt vom Richter ab. 

Es ist besser zu sagen du hast den Alkohol getrunken als dass du sagst sie hat deinen Ausweis gehabt. Denn es ist nicht strafbar mit 17 hochprozentiges zu trinken, jedoch ist es strafbar Ausweise zu verleihen an andere.

5 Jahre Knast ohne Bewährung.

Nein quatsch, da wird es vermutlich ein für euch peinliches Gespräch geben, wie unmöglich sowas ist und dann lässt man euch gehen - wenn es das erste Mal gewesen ist. Die Polizisten waren ja auch mal jung oder haben Kinder und es kam niemand irgendwie zu schaden (richtig?). 

Gerade hinsetzen, raus mit der Wahrheit, nicht wieder machen.

Die Sache solltet ihr auch mit euren Eltern besprechen.