Ausweis ausgeliehen und jemand hat unter meinem Namen Straftat begangen was tun?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo mensch98,

also als erstes muss ich mal sagen, dass die ganze Geschichte ein wenig unglaubwürdig ist, denn:

  1. ist es recht unwahrscheinlich, dass Jemand seinen Ausweis verleiht

  2. ist es recht unwahrscheinlich, dass sich Jemand versucht bei der Polizei mit dem Ausweis einer anderen Person auszuweisen

  3. hat jeder Ausweis ein Lichtbild und es ist sehr unwahrscheinlich, dass der Polizist vor Ort nicht gemerkt, dass die Person die vor einem steht gar nicht die Person auf dem Lichtbild ist

  4. dann schreibst Du, dass Deine Eltern nun zur Polizei müssen, weil die Polizei glaubt, dass sie Dich beim Rauchen erwischt haben. Auch das ist recht unwahrscheinlich, denn weder der Jugendliche der Raucht, noch dessen Eltern begehen eine Ordnungswidrigkeit, warum sollte die Polizei also die Eltern bitten zur Polizei zu kommen?

Aber nun gut, egal wie wahrscheinlich oder wie unwahrscheinlich es ist, ob sich die Sache so zugetragen hat wie Du es hier schilderst, so möchte ich Deine Frage dennoch beantworten.


Du schreibst:

...** ich hab ja nichts gemacht ausser den Ausweis "verliehen".**

Nicht nur derjenige der einen Ausweis Missbraucht macht sich strafbar, sondern auch derjenige der seinen Ausweis dazu herausgegeben hat. Das Gesetz sagt dazu folgendes aus (den für Dich zutreffenden Teil stelle ich fett da:


§ 281 StGB - Mißbrauch von Ausweispapieren

(1)Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.


Das bedeutet also, auch gegen Dich als denjenigen der den Ausweis herausgegeben hat, wäre die Einleitung eines Strafverfahrens möglich.

Nach dem selben Paragraphen könnte und würde wahrscheinlich natürlich auf Deinen Freund ein Strafverfahren zukommen.

Zudem hat Dein Freund eine Ordnungswidrigkeit nach folgendem Gesetz begangen:


§ 111 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - Falsche Namensangabe

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor�?, Familien�? oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.


Also nochmal zusammengefast.

Das Rauchen selbst, würde noch nicht einmal für den Raucher eine Ordnungswidrigkeit da stellen, der Missbrauch des Ausweises hingegen kann sogar den Straftatbestand des Paragraphen 281 StGB da stellen und dieses nicht nur für denjenigen der den Ausweis missbraucht hat, sondern auch für den der den Ausweis heraus gegeben hat.

Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass hier eine Verurteilung stattfindet. Ich denke eher, dass selbst wenn die Polizei ein Strafverfahren einleitet, dass die Staatsanwaltschaft das verfahren einstellt. Gerade wenn Ihr beide noch nie polizeilich in Erscheinung getreten seit, wird die Staatsanwaltschaft hier nicht das große Geschütz auffahren und eine Gerichtsverhandlung ansetzen.

Schöne Grüße
TheGrow

ist es recht unwahrscheinlich, dass Jemand seinen Ausweis verleiht

Du weißt gar nicht, wie dumm die Jugendlichen heutzutage sind.

Mal 'ne Frage: Wenn ich eine Straftat begehe und der Polizei dann die Personalien einer anderen Person angebe, ist es dann nicht noch zusätzlich eine Falsche Verdächtigung? Immerhin belaste ich doch jemanden zu unrecht, oder nicht?

@kodi1123

Im Fall des Fragestellers ja nicht, denn die Straftat ist ja das die Verwendung von Ausweispapieren im Rechtsverkehr und diesbezüglich wurde ja keine falsche Person beschuldigt. Das Rauchen selber ist ja keine Straftat, im Gegenteil, es liegt ja vom rauchenden Jugendlichen nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit vor.

Aus Neugierde: Warum verleihst du deinen Ausweis?

BTT: Wenn du beweisen kannst dass du ihn an deinen Freund verliehen hast, würde er Probleme wegen Identitätsraub bekommen (oder auch nicht wegen seines Alters) und du könntest evtl. Mitschuldig sein (oder auch nicht wegen deines Alters). Dazu kommt die Straftat.

Er is auf's Klo und hat dann geraucht ich wollte nur dass er wieder reinkommt

Mal langsam, wieso hast du denn überhaupt deinen Ausweis "ausgeliehen", da ist für mich schon irgendwie der erste Fehler in der Logik.
Des Weitern, was sollst du groß machen, sag Ihnen die Wahrheit oder nimm deinen Freund in Schutz, sag du hast geraucht usw, im Endeffekt hast du ja nur die beiden Wahlmöglichkeiten.
Wenn du selber Raucher bist, sag das du es warst, die beste Gelegenheit aufzuhören;)

Ausweis auslleihen ist generell ein blöde Idee und kann richtig Ärger geben. Das Rauchen gibt eine Moralpredikt im Beisein der Eltern.

Die nehmen ihn höchstens die zigarette ab und ansonsten sind den polizisten die hände gebunden!!! Rauchen ist keine straftat, es wird nur derjenige bestraft der einen minderjährigen die zigaretten verkauft!