Ausstellung einer zweiten Rechnung?

9 Antworten

Niemand muss Kopien von Rechnungen ausstellen. Bei Verkäufen an Nicht-Unternehmer muss man nicht einmal eine Rechnung ausstellen. Man muss nur auf Verlangen die Zahlung quittieren.

Der Unternehmer muss seine Rechnungen zehn Jahre archivieren. Die hat er also sicher noch irgendwo. Gegen ein Aufwandsentschädigung sucht er die sicher raus.

Der Händler muss einer Privatperson noch nicht mal eine Rechnung ausstellen. Und erst recht muss er Dir keine Kopie davon geben.

Biete ihm an, den Aufwand entsprechend zu bezahlen.

Er muss es nicht - allerdings sind sie trotzdem dazu verpflichtet Rechnungen 10 Jahre aufzuheben.

Die sind irgendwo archiviert. Wenn du einen regelrechten Auftrag dazu gibst, sucht er die Rechnung vielleicht raus. (gegen Bezahlung)

In erster Linie, bist du selbst für DEINE Rechnung und den Fahrradpass verantwortlich. Den hast du ja scheinbar verschusselt.

der ist für das finanzamt verpflichtet die unterlagen aufzubewahren und nicht für kunden, die ihre unterlagen verschlampt haben.

für ihn bedeutet das aufwand seine ordner danach zu durchsuchen, das kann er aus freundlichkeit machen, muss er aber nicht.