Außergerichtliche & Zivilrechtliche Einigung dasselbe?

2 Antworten

Systematisch gesehen ist eine zivilrechtliche Einigung nur ein Ausschnitt aus der Menge der außergerichtlichen Einigungen. Es gibt neben zivilrechtlichen nämlich aus öffentlich-rechtliche Sachverhalte, über die man außergerichtlich eine Einigung herbeiführen kann.

Außerdem sind im Zivilprozess geschlossene Vergleiche natürlich auch materiell-rechtlich als zivilrechtliche Einigung wirksam (Stichwort: Doppelnatur des Prozessvergleichs).

Nein, zivilrechtlich kann auch gerichtlich sein.