Aussenbeleuchtung an Mehrfamilienhaus

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Der Vermieter hat die Verkehrssicherheit im Zugang aus dem öffentlichen Bereich zum Vermietungsobjekt und weiter zur Mietsache sicherzustellen. Dazu gehört auch die Außenbeleuchtung, wenn die Beleuchtung aus dem öffentlichen Bereich das Grundstück nicht oder nicht genügend ausleuchtet. Die kosten der Beleuchtung sind über die NK-Abrechnung im Posten Hausstromverbrauch umlagefähig. Die Installation der Beleuchtung hat der Vermieter zu tragen.

Vollkommen korrekt! Der Vermieter hat die Verkehrssicherungspflicht.

Nein, das kann aber das muß ein Vermieter nicht, es gibt Taschenlampen

Der Vermieter muss nur gewährleisten dass die Mieter jederzeit ihre Wohnungen erreichen können. Wie er das regelt bleibt ihm überlassen.

Muß er nicht. Jedoch sollte er dafür sorgen, daß seine Mieter ohne zu stolpern die Haustüre finden. Falls etwas passiert auf dem Gehweg, kann der Vermieter haftbar gemacht werden. Frage ihn doch mal ganz doof was passiert wenn du dir dort ein Bein brichst. Vielleicht weiß er noch garnicht, daß es sehr dunkel ist.