Miete für Carport nach 17 Jahren

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Wenn im Mietvertrag die Nutzung des Carports zugesichert wurde kann der Vermieter hier plötzlich keine extra Miete verlangen. Nur dann habt ihr den Anspruch den Carport wie bisher zu nutzen.

ABER

Ist Euch die Nutzung des Carports nicht mietvertraglich zugesichert worden, kann der Vermieter zukünftig für die Nutzung Miete verlangen oder Euch die Erlaubnis zur Nutzung des Carports entziehen.

Auf ein Gewohnheitsrecht, aufgrund der jahrzehntelangen kostenlosen Nutzung, des Carports kann man sich im deutschen Mietrecht nicht berufen.

Wenn der Carport im Mietvertrag steht, dann gilt das, was die letzten Jahre auch gegolten hat. Wenn der Carport allerdings nicht extra im Mietvertrag aufgeführt wurde, dann hat der Vermieter lediglich die Nutzung des Carports geduldet und kann dann, wenn er möchte, jetzt Miete verlangen. Schaut mal in eurem Mietvertrag nach, dann wißt ihr, ob der Carport mit aufgenommen wurde oder nicht.

Carport steht nicht im Mietvertrag - Nutzung lediglich geduldet - Duldung kann jeder Zeit entzogen werden - es sei denn Ihr zahlt Miete für Carport.