Ausschubleiter Dachbodenklappe defekt. Fast erschlagen worden!

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt ein Gesetz. Das nennt sich allgemein "Verkehrssicherungspflicht". Es bezieht sich auf alle Wege und Teile einer Wohnung oder eines Hauses, die so beschaffen sein müssen, dass unter normalen Umständen keine Person zu Schaden kommen kann.

Es versteht sich von selbst, dass dementsprechend immer wieder mal alles auf Funktionsfähigkeit überprüft werden muss. Im Allgemeinen im Rahmen einer Wohnungsbegehung, wo gerade auf Stufen, Geländer und solche Treppen besonders geachtet werden muss. Eine TÜV-Abnahme, wie beim Auto, gibt es aber nicht.

Natürlich sind Mängel, sobald sie erkannt werden und eine Gefahr darstellen, auch zu beseitigen.

Glücklicherweise ist nichts passiert und im Moment geht auch keine Gefahr von dem Teil aus. Insofern besteht eine Dringlichkeit jetzt nur, um die Belästigung durch das Tier los zu werden.

Da nichts passiert ist, gibt es auch keinen Schadensersatz. Für einen Schreck bekommt man kein Schmerzensgeld.

Am Ende bleibt allenfalls noch die Frage, inwieweit der Vermieter verantwortlich zu machen wäre. Wann hat er zuletzt kontrolliert? Wußte er von dem Schaden? War der Mieter überhaupt befugt, die Klappe zu öffnen?

Ellectrona 
Fragesteller
 21.05.2015, 01:05

Vielen Dank für die Antwort. Der Mieter war befugt. Dann bin ich gespannt was nun passiert. Lg

bwhoch2  22.05.2015, 09:07
@Ellectrona

Danke für die Auszeichnung. Freut mich, dass die Antwort hilfreich war.

Mangel

- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.

(Per Einwurfeinschreiben)

- Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Alsonicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in dreiWochen].

- Kündigen Sie dem Vermieter an, dass Sie bei fruchtlosem Ablauf er Frist eine Ersatzvornahme (Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

MfG

Johnny

DerHans  16.05.2015, 11:38

Der Vermieter könnte aber auch fragen, was der Mieter überhaupt auf dem Dachboden zu suchen hat.

johnnymcmuff  16.05.2015, 11:44
@DerHans

Der Vermieter könnte aber auch fragen, was der Mieter überhaupt auf dem Dachboden zu suchen hat.

Danach wurde nicht gefragt.

Vielleicht ist der Dachboden mitvermietet oder darf benutzt werden, um Sachen zu lagern oder Wäsche zu trocknen.

Könnte, vielleicht, wenn.. 

Man weiß ja wie das ist, ständig zu wenig Informationen., aber hier zu spekulieren oder etwas hienininterpretieren bringt nichts.

Da wäre dann erst mal zu untersuchen, ob du auf diesem Dachboden überhaupt ein Zutrittsrecht hast. 

Natürlich ist der Eigentümer verpflichtet für die Verkehrssicherheit zu sorgen.

Ellectrona 
Fragesteller
 21.05.2015, 01:04

Den Dachboden hätte ich nutzen dürfen, von daher "ja" hatte die Erlaubnis 

Mängelanzeige an den Vermieter schreiben.