Ausschankgenehmigung bei gemeinsamgenutzten Vereinsheim notwendig?

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hier mal die Definition, wann man eine Schanklizenz benötigt:

"Beschreibung

Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie im stehenden Gewerbe – mit Gewinnerzielungsabsicht -

Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Speisewirtschaft), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Gewinnerzielung und damit Gewerbsmäßigkeit ist auch dann gegeben, wenn der Gewinn für gemeinnützige Zwecke oder für Vereinszwecke verwendet wird.

Erlaubnispflichtig ist das Gaststättengewerbe dann, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden. Die Gaststättenkonzession (-erlaubnis) wird Personen- und Raumbezogen und für eine bestimmte Betriebsform (z.B. Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafe etc.) erteilt.

Jede Erweiterung des Gaststättenbetriebs und jede Änderung der Betriebsform kann, soweit Alkohol ausgeschenkt wird, erlaubnispflichtig sein.

Erlaubnisfrei ist das Gaststättengewerbe, wenn lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht werden.

In beiden Fällen ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich."

Daraus ergibt sich, dass die Erlaubnis auf die Kombination Raum - Person festgelegt und nicht auf die Kombination Raum - Person - Zeit erteilt wird. Es ist also nicht möglich, dass für ein und denselben Raum 2 unterschiedlichen Personen eine Schanklizenz bekommen können, denn eine zeitliche Beschränkung der Lizenz ist nicht vorgesehen.

Ohne neue Lizenz ist auch eine Änderung der Raumangebotes (Erweiterung um Sitzbereich auf der Terasse, auf der Kegelbahn) nicht möglich.

Wie kann eine Ausschankgenehmigung auf ein Gebäude laufen?????? Wer soll denn haften????? Das Gebäude???????

Sorry aber das ist ja total unlogisch gedacht.

Somit wird der Betreiber dieser Location eine Genehmigung haben und mit Sicherheit wird er diese auch eben aus Haftungsgründen nicht durchreichen.

Angenommen Ihr schenkt jugendlichen Alkohol aus und dieses wird festgestellt, Rate mal wer dann sein Konzession verliert oder mit einer Strafe rechnen kann. Somit solltet Ihr Euch bei dem für Euch zuständigen Landratsamt einfach mal erkundigen oder auf den gewerblichen Gebrauch der Location verzichten.

styxjr  05.04.2014, 04:40

Die Frage ist nicht so unbegründet, wie Sie das darstellen. Es gibt genügend Beispiele, bei denen das so ist. Das muss nicht unbedingt auf den ersten Blick logisch erscheinen. Nehmen Sie zum Beispiel die Genehmigungen zur Lebensmittelproduktion. Sie kennen alle die ovalen Genehmigungen, die auf Milch- und Fleischprodukten das produzierende Gebäude nicht die produzierende Firma kennzeichnen. Diese EU-Genehmigung gilt für das Produktionsgebäude und ändert sich nicht, wenn das Gebäude den Besitzer wechselt.

musst du bei deiner gemeinde oder stadt nachfragen wie die das handhaben ;) würde da einfach mal anrufen und fragen :)

Auch ein Vereinsheim muß KONZESSIONIERT werden