Aussage als Beschuldigter nachträglich ändern?

8 Antworten

Wenn Du jetzt zur Polizei gehst und sagst, dass Du einen Teil der Aussage ändern willst, dann setzt die Polizei eine neue Aussage auf. Die alte kommt aber trotzdem zu der Akte hinzu.

Du kannst Teile deiner Aussage oder auch die Gesamtaussage widerrufen. Das bedeutet aber nicht, dass das als nicht gesagt gilt. Es ist ja protokolliert und vor Gericht kann man dir die erste Aussage auch vorhalten. Dann musst du gute Gründe anführen, warum die zweite Variante die richtige ist. (Aufregeung bei der ersten Aussage, Gewaltandrohung, Angst vor der Polizei u.ä.)

Wenn es zu einer Verhandlung kommt, kannst du alles anders erzählen. Jetzt ist erst einmal Gesagtes gesagt.

Du kannst deine Aussage jederzeit ändern, es sollte aber die Wahrheit sein, denn die Wahrheit kommt sowieso raus

flusenfischen 
Fragesteller
 06.09.2013, 10:10

Also hab ich das Recht zur Polizei zu gehen und zu sagen, dass ich einen bestimmten Teil weg lassen möchte?

dahlien100  06.09.2013, 10:13
@flusenfischen

wo du die Aussage gemacht hast, kannst du das auch ändern

Besser vorher ändern als zu spät. Spätenstens bei der Verhandlung kommt man sowieso drauf, das du gelogen hast!