Nachtzuschlag im Casino?

5 Antworten

Sonn- und Feiertagszuschläge sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Hier gilt der Arbeits-/Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.

 Beim Nachtzuschlag gibt es eine gesetzliche Regelung. Den muss der AG bezahlen, wenn mehr als zwei Stunden Nachtarbeit anfallen. Nachtarbeit ist die Zeit zwischen 23 und 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr (§ 2 Arbeitszeitgesetz). Alternativ kann der AG statt einem Zuschlag auch mehr bezahlte Urlaubstage gewähren (§ 6 Arbeitszeitgesetz).

Dein Aushilfsjob ist eine Teilzeitbeschäftigung. Die Arbeitsrechte gelten für alle AN, egal ob Vollzeit oder Teilzeit (wie gesagt, ein Minijob ist auch ein Teilzeitjob).

Problematisch wird es allerdings, wenn die Zuschläge dazu führen, dass das Einkommen beim Minijob dann die Grenze von 450 Euro übersteigt und der Minijobber evtl. steuerpflichtig wird. 

 Bei Krankheit/Feiertag wird zwar nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz so bezahlt als hätte man gearbeitet (Entgeltausfallprinzip), Schichtzuschläge die aber sonst steuerfrei sind, werden dann aber besteuert, was dazu führen kann, dass im Minijob zu viel verdient wird und dadurch Steuern/Abgaben anfallen.

Aushilfen bekommen eigentlich nirgendwo Zuschläge. Dafür sind es eben "nur" Aushilfen. Kenne das vom Casino hier bei mir in der Stadt. Ein paar Bekannte arbeiten dort und dort bekommen auch nur die Festangestellten entsprechende Zuschüsse 

es gibt keine Nachtzuschläge.. für Aushilfen....

sofern nach Tarifvertrag gezahlt wird... ist die Bezahlung meist höher als der Mindestlohn.... 

Mit dem Chef unter 4 Augen reden kann dir keiner so beantworten weil jeder Firma anders handelt.

Vertrag lesen, woher sollen wir wissen, was du mit dem Arbeitgeber vereinbart hast?