Verletzung der Aufsichtspflicht in Kinderkrippe - Kind fällt vom Wickeltisch - rechtliche Folgen

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Aufsichtspflicht wäre verletzt, wenn die Praktikantin den Raum verlassen hätte. Sich einfach zu beugen, um etwas aufzuheben, ist vielleicht unbesonnen, aber allzu menschlich, auf keinem Fall aber eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Ich glaube nicht, dass ein Gericht darauf befinden würde. Dementsprechend hätte es auch keine Folgen für Einrichtung und Praktikantin. Die Erfahrung selbst wird die Praktikantin ihr Leben lang nicht vergessen.

Rausschmiss . Es kommt immer ganz drauf an. Wenn es vllt Gehirnschäden bekommen hat etc. Wie die Eltern sind - Wie der Boss ist.

Zur Vorsicht war das Kind 24 Std. im Krankenhaus. Es wurten aber zum GLück keine Schäden oder ähnliches festgestellt. Aber die Eltern sowie auch der Boss haben nichts mit einer polizeilichen Anzeige zu tun - mich würde interessieren welche gesetzlichen Folgen das haben könnte..

Ja das Kind kann einem Leid tun, zum Glück ist nichts passiert !

Aber am meisten tut mir das Kind leid, weil es mit 8 Monaten in eine Krippe gesteckt wird, und auch die Praktikantin tut mir Leid !

Alleine der Gedanke, die Praktikantin anzeigen zu wollen, zeigt dass die Eltern ......................

Sorry aber das musste sein

du musst dich nicht entschuldigen. ich finde es selbst grausam ein Kind in diesem Alter schon weg zu geben. Die Eltern sind natürlich der meinung dass sowas nicht passieren dürfte. Sollte es ja auch wirklich nicht aber auch das Personal in einer Krippe is schließlich nicht unfehlbar.