Ausfallgebühren..........in Rechnung stellen?

9 Antworten

Steht das mit den Ausfallgebühren auch auf dem Terminzettel oder bekommt man eine andere Info mit oder steht das jetzt nur auf der HP? Was ich damit sagen will: Wird die Kundin auf die Ausfallgebühren in irgendeiner Art und Weise persönlich hingewiesen? Die Kundin / der Kunde muss die Gelegenheit einer Kenntnisnahme schon bekommen haben, es einfach auf die HP zu schreiben und niemand liest es und weiß es dann geht auf keinen Fall.

Faszinierend! 15€ sind wohl einfach nur zu wenig! http://www.gutefrage.net/frage/85-euro-ausfallhonorar-beim-arzt-wie-umgehen Hier sind die Reaktionen der Antwortenden wesentlich verständnisvoller! Und dabei geht es um 85€! Und der Arzt kann die Stunde trotzdem abrechnen, was bei anderen Selbstständigen nicht geht. Natürlich erscheint die Ausfallgebühr Kundenunfreundlich, aber nur denjenigen die selber verschwenderisch mit der Zeit anderer Leute umgehen! Wer seine Termine pünktlich einhält hat ja nichts zu befürchten! Und ein Selbstständiger sitzt ja nicht einfach nur rum wenn der Kunden seinen Termin verschwitzt, seine Kosten laufen ja weiter! Und die Schluderigkeit von manchen Kunden preislich auf ALLE umzulegen und die Preise zu erhöhen kann ja auch nicht Sinn den ganzen sein! Alle die sich über diese Gebühr aufregen sollten isch fragen ob sie es gut finden würden nur noch dann Gehalt zu bekommen wenn sie effektiv arbeiten! Beim rauchen, Kaffee holen, Toilette gehen und auch dann wenn man auf Infos etc von anderen wartet, ohne die man nicht weiterarbeiten kann, würde man kein Gehalt bekommen! Wie würden Sie das finden? Leider werden es immer mehr die so gedankenlos sind und da kommen schnell mehrere hundert Euro Verdienstausfall zusammen. Die Ausfallgebühr ist da nur ein schwacher Trost! Jeder der sie kassieren muss hätte lieber gearbeitet und in der Zeit die volle Summe verdient!

Grundlage sind die AGB. Wenn diese Gebühren in den AGB verankert sind und diese AGB auch wie gesetzlich vorgeschrieben im Studio deutlich sichtbar aushängen, kann diese Gebühr erhoben werden. Die Kundin kann sich ggf. nicht auf Unkenntnis berufen, wenn die AGB aushängen.

Hallo,

wie Juno2009 oben schon beschrieben hat, rechtliche Grundlage sind die AGB. Wenn die Ausfallgebühren in der AGB verankert sind und diese im Studio aushängen, gelten sie als bekanntgemacht. Ein gesonderter Hinweis oder eine gesonderte Einverständniserklärung wie Marple anregte ist rechtlich nicht nötig. Menschlich sieht es aber ein wenig anders aus. Da empfiehlt es sich schon auf diese Ausfallgebühren z. B. auf einem Terminzettel hinzuweisen. Grund: Den Aushang lesen ja doch die Wenigsten. Wir haben selber vor einigen Jahren eine Terminausfallgebühr für unsere Mandanten eingeführt. (Allerdings in einer Höhe von 50 € pro terminierten Gesprächspartner zzgl. Fahrtkostenpauschale bei Auswärtsterminen bei Terminausfall oder nach 15 Minuten Verspätung ohne Absage.) Gleichzeitig wurden alle Termine schriftlich fixiert, der Mandant bekam entweder eine Terminbestätigung oder aber gleich einen Terminzettel von unserem Empfang. Folge, unsere Ausfallquote hat sich von 9,8 % auf 0,7 % vermindert.

Was den oben erfolgten Hinweis auf, Damit vergrällt man Kunden' betrifft. Auf geplatzte oder unzuverlässige Termine hat keiner Bock, weder der Kunde, wenn er trotz Termin länger warten muss, noch derjenige der sich mit den Terminen seinen Lebensunterhalt verdient. Somit kann man auch gut auf unzuverlässige Kunden verzichten.

Ich bin mich gerade am informieren, wie ich es am besten mache, zwecks AUSFALLGEBÜHREN! Und was ich hier lese, da steubt es mir die Haare!!! Solch dumme Komentare wie; das ist nicht KUNDENFREUNDLICH, man ist sein Studio los; schenk Prosecco als Trostflaster für Wartezeit aus?! Kann nur von Leuten kommen die a) nie pünktlich sind b) nie absagen! Angst um eure Kohle Mädels? Arbeitet Ihr für 0,- Euro? Warum denken alle das Selbstständige sich ALLES gefallen lassen müssen? Ich könnte echt explodieren! Hab heute auch erst wieder so ne Kundin gehabt. Wollte Hochzeitsnägel haben. Bin extra noch losgefahren und hab Perlen und Blattgold etc. besorgt! Das Ende vom Lied? ICH saß alleine im Laden! Der war das doch egal,was ich mir für Gedanken gemacht habe, Besorgungen etc. So wie es allen Kunden egal ist, das man wieder eine 0,- € Runde dreht, andere Kunden wegschicken muß, da der Terminplan platzt. Diese Kunden lernen nur wenn man ihnen da weh tut wo es ihnen am meisten weh tut. Im Portmonaie!!! KEINER ARBEITET FÜR UMSONST! Warum sollte das jemand tun der sein eigenes Geschäft hat!? Ich habe in einer Woche 400,- € minus gemacht, wegen solcher Kunden, die nicht oder zu kurzfristig absagen. Mitlerweile ist es überall gang und gebe, eine solche AUSFALLGEBÜHR!!! Also warum nicht auch bei uns! Ausserdem kann ich auf solche Kunden echt versichten, die mir nur meine Zeit stehlen und auch mein Geld! Die ruinieren einen nämlich am Ende!

Zu der Anfangsfrage: Du mußt dir schriftlich eine Einverständniserklärung Deiner Kunden zur Rechnungsstellung holen.GAAAAANZ WICHTIG! Kriegst du auch im Netz!

Zu Ausschank von Alkoholika rate ich jedem ab! Dafür bracuht man eine SCHANKERLAUBNIS!

Ich drück Dir aufjedenfall die Daumen das auch Du Dir Deine Kundinnen noch richtig erziehst!

Wie sagt man, wie man in den Wald hineinschreit, so schallt es herraus!!!