Kann bei der Mietversammlung aufgrund von Arbeitszeit nicht erscheinen....?!

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Davon habe ich ja noch nie gehört, das ein Vermieter eine "Mieterversammlung" einberuft, diese ist natürlich keine Pflicht, da musst du auch nicht hin.
Wenn er euch etwas mitzuteilen hat, soll er das auf dem schriftlichen Wege erledigen.

Es gibt eine "Eigentümerversammlung", das ist aber eine ganz andere Sache.

Sorgen musst du dir über deine angegebenen Punkte keine machen, ist alles kein Kündigungsgrund.

Sonnenhorizont 
Fragesteller
 25.01.2011, 11:08

Hallo Malkia, ja ich kenne auch den Begriff Eigentümerversammlung.....es handelt sich hierbei aber definitiv um eine Mietversammlung. Ich habe heute nochmal etwas nachgeforscht und rausbekommen, dass sich wohl einige Mieter über mich und über eine andere Mieterin beschwert haben, dass wir die Hausordnung nicht ordnungsgemäß erledigen. Als ich damals von einer Nachbarin darauf angesprochen wurde habe ich mich noch mehr bemüht und seither auch nichts mehr gehört....und ich habe seit ich hier wohne noch nie einen der Mieter gesehen, der den gesamten Keller rausgekehrt hat..... ich war der Meinung so wie ich es jetzt mache sei es in Ordnung. Aber anscheinend nicht.....bin schon etwas nervös wegen der Versammlung....denn ich fühle mich hier in meiner Wohnung sehr wohl und möchte keinesfalls ausziehen....sollten sie in Erwägung ziehen einen Hausmeisterservice zu engagieren wäre ich sofort damit einverstanden...

Malkia  25.01.2011, 21:11
@Sonnenhorizont

Der Vermieter kann sich ja gern mal mit seinen Mietern an einen Tisch setzen, manchmal ist das gar nicht so verkehrt, aber, es gibt keine gesetzliche Grundlage, nach dem der Vermieter die Mieter verpflichten kann, an so einer "Runde" teilzunehmen.
Was die Sauberkeit betrifft, man kann noch so ordentlich sein, aber einigen scheint es nicht ordentlich genug zu sein, solche Querulanten gibt es zuhauf. Lass dich nicht busselig machen.

Da passiert nichts, wenn Du keine Zeit hast. Es besteht keine Pflicht. Falls Du etwas zu sagen hast, besteht die Pflicht, dies in der Versammlung vorzutragen. Dies könntest Du aber auch schriftlich machen. Wenn dort etwas beschlossen wird, kannst Du eben keinen Einspruch mehr dagegen einlegen

Malkia  25.01.2011, 05:14

Verwechsel das nicht mit einer "Eigentümerversammlung" von Wohnungseigentümern.
Es gibt keine "Mieterversammlung".

Ruf den Vermieter an und erklär kurz, dass Du jobmäßig verhindert bist. Versuche einen seperaten Termin zu bekommen, falls Probleme anliegen. Schlimmstenfalls musst Du eine Person Deines Vertrauens zur Sitzung schicken. Es wird sich bestimmt eine Lösung finden, ich glaube nicht, dass eine Kündigung ansteht!

Mach dir keine unnötigen Gedanken. Pflicht ist zur Arbeit zu gehen. Ruf den Vermieter an und sage , das du keine Vertretung findest. Er soll dich anschließend informieren.

Dein Vermieter kann viel, aber er kann nicht sagen, wann du wo zu sein hast. Also ruf ihn an und erklär, was los ist. Und falls er dir irgendwas zu sagen hat, kann er das am Telefon tun