Ausbildung abgebrochen, Ausbildungssuchend?

2 Antworten

Wenn du auf der Suche nach einer Ausbildung bist solltest du dich auch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Ausbildung suchend melden,dann kannst du von da auch Unterstützung bekommen !

Den Abbruch sollten deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit melden,aber Kindergeld würde ihnen für dich bis zum 18 Lebensjahr auch ohne eine Meldung weiter zustehen,denn bis dahin wird Kindergeld ohne eine Voraussetzung gezahlt.

Wenn du die Ausbildung abbrichst, steht dir erstmal gar nichts mehr zu. Dann müssen deine Eltern dich weiter durchfüttern. Kindergeld bekommen deine Eltern, bis du 18 bist. Du solltest zusehen, dass du den Hintern hoch kriegst und eine neue Ausbildung anfängst. 

Zum Glück falsch deine Antwort: Bis zur Volljährigkeit besteht immer der Kindergeldanspruch - egal ob Schule, Ausbildung, Studium oder gar nichts gemacht wird... ;-)

Und anschließend gilt folgender Passus:


4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz

Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entspre chender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungs- träger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird. Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.