Ausbildung mit ü 30, wer üntertsützt?

3 Antworten

Du darfst als Lehrling nicht schlechter gestellt werden, als ein Hartz4 Empfänger, der gar nichts macht.

Ich bin der Meinung, dass das Jobcenter dir den fehlenden Betrag bezuschussen muß. Allerdings kann es auch möglich sein, dass du vor ergänzendem Hartz 4 erstmal "Gelder aus anderen Töpfen" beantragen mußt.

An deiner Stelle würde ich mich sofort an deine Bearbeiterin wenden. Sie wird dir (hoffentlich) den richtigen Tip geben.

Ich würde das mit dem BAB auf jeden fall ausprobieren. Vielleicht auch einfach mal bei der Agentur beraten lassen.

Bab und ergänzendes ALG2.