Ausbildung, Arbeitszeit, Gesetz?

2 Antworten

Diese Reinigungsarbeiten gehören zwar zur Ausbildung dazu, zählen dann aber auch als reguläre Arbeitszeit. Wenn er nicht möchte, dass Azubis in die Berufsschule gehen, darf er eben keine Azubis beschäftigen.

Ihr könnt euch bei der Handwerkskammer beschweren.

AvMlk7 
Fragesteller
 11.05.2022, 14:28

Okay.. wenn es wirklich so weiter geht, mache ich das wirklich mal.. Dankeschön

Wenn ihr da in der Firma die Werkzeuge oder Lager reinigen sollt, gehört das regulär zur Arbeitszeit und wenn das in die Überstunden fällt, muss es entsprechend bezahlt werden oder durch Freizeit ausgeglichen. Das Argument mit der Berufsschule ist auch Schwachsinn.

Konfrontiert ihn damit und wenn er nicht einsichtig ist würde ich im nächsten Schritt eine Beschwerde bei der Handwerkskammer in Betracht ziehen. Azubis sind keine kostenlosen Überstundenleister.

AvMlk7 
Fragesteller
 11.05.2022, 15:03

Keine kostenlosen Überstundenleister.. sehr stark.. ich glaube ich rufe die Tage mal dort an.. ich danke dir mein bester