Ausbildung anfangen, Eltern empfangen Harz4?

5 Antworten

Für dich gelten dann die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll, dass wären vom Brutto zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu !

Diese Freibeträge werden addiert, theoretisch vom Netto abgezogen, ergibt das anrechenbare Erwerbseinkommen und dazu käme dann sonstiges Einkommen wie z.B. dein Kindergeld und das zusammen ergibt das gesamte anrechenbare Einkommen.

Das wird dann auf deinen Bedarf angerechnet und deine Leistungen die deine Eltern für dich bekommen dementsprechend gekürzt oder auch ganz eingestellt, wenn du mit deinem anrechenbarem Einkommen deinen Bedarf selber decken kannst.

Dann würdest du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft) deiner Eltern raus sein und deinen Bedarf dann selber an deine Eltern zahlen, dass Kindergeld was du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, mindert dann als Einkommen eines Elternteils den Bedarf der übrigen BG.

Es blieben dann vom nicht mehr benötigten Kindergeld evtl.30 € Versicherungspauschale, die dann theoretisch vorher abgezogen würden, wenn das Elternteil nicht schon anderweitig Freibeträge auf Einkommen geltend macht.

Dein Auszubildendendenentgelt mindert Deinen Bedarf. Aber es bestehen auch Freibeträge:

Fiktives Beispiel: Dein Bruttoauszubildendenentgelt beträgt 560 Euro / netto 445 Euro.

davon blieben die ersten 100 Euro anrechnungsfrei, und von der Differenz weitere 20% = 92 Euro.

Also dürftest Du von Deinem Netto 192 Euro für Dich behalten und 253 Euro müsstest Du Deinen Eltern geben als Anteil an Deinen Lebenshaltungskosten.

Du lebst auch von Alg2 - Deine Eltern bekommen für Dich Geld - wenn Du Einkünfte hast, müssen diese angegeben werden und werden angerechnet, wenn sie hoch genug sind, fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft ganz raus

im Gegenzug solltest Du bei Deinen Eltern für kost und logis etwas abgeben

Das heißt, dass du in Zukunft über ein erheblich höheres Taschengeld verfügen kannst.

Deine Eltern bekommen kein Harz4. Sie bekommen aus guten Gründen eine Grundsicherung in Form von Arbeitslosengeld 2. Du schadest dir nur selber, wenn du Harz4 sagst. Alle halten dich für einen bemittleidenswerten Fall.

Ja, dein Gehalt wird mit der Grundsicherung verrechnet. Es bleibt aber etwas übrig, d. h., ihr habt zusammen mehr Geld als vorher.

das ausbildungsgehalt mindert deinen bedarf und das bekommst du weniger vom jobcenter. übersteigendes kindergeld wird deinen eltern angerechnet.

du zahlst dann deinen anteil miete, strom, internet/telefon, lebensmittel, kleidung etc an deine eltern und von dem was übrig ist bestreitest du deine weiteren kosten.