Ausbildung abbrechen Geld vom Amt ja oder nein?

4 Antworten

Beides muss einen Grund haben !

Wenn du gekündigt wirst,dann warst du entweder selber schuld oder es wurde dir aus betrieblichen Gründen gekündigt und wenn du selber kündigen würdest musst du schon einen wichtigen Grund vorbringen können,denn sonst würdest du eine Sperre oder Sanktion von deinen Leistungen bekommen.

Hat man dir aus betrieblichen Gründen gekündigt,weil also z.B. keine Aufträge mehr rein kommen,dann würdest du keine Sparre oder Sanktion bekommen.

Wenn du aber selber kündigen würdest oder aber für die Kündigung selber verantwortlich bist,weil du dich vertragswidrig verhalten hast,dann kommt das einer Eigenkündigung gleich und es gibt eine Sperre oder Sanktion,je nach dem was dir dann ggf.zustehen würde.

Außerdem käme es darauf an wo du wohnen würdest,denn wenn du noch bei deinen Eltern wohnst,dann würdest du unter 25 Jahren schon mal kein ALG - 2 vom Jobcenter unabhängig vom Einkommen und Vermögen deiner Eltern bekommen,da würde es eine Sanktion von 100 % geben und das über 3 Monate,dir würden dann ggf. Lebensmittelgutscheine angeboten.

Wenn du eine betriebliche Ausbildung gemacht hättest,also eine Vergütung bekommen hast,dann stünde dir ggf.nach einer Sperre von 12 Wochen ALG - 1 zu,dass würde dann eine Versicherungs / Lohnersatzleistung sein,du würdest dann vom letzen Netto Gehalt ca. 60 % bekommen,da würde das Einkommen und Vermögen auch keine Rolle spielen.

Du muss dann aber min.1 Jahr ( 360 Tage ) beschäftigt gewesen sein,erst dann hättest du die Anwartschaftszeiten erfüllt und hättest theoretisch einen Anspruch von 6 Monaten / 180 Tage.

Nach der Sperre von 12 Wochen würde also noch ein Anspruch von 3 Monaten a. 30 Tage bestehen.

Du hast erst Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du 12 Monate gearbeitet hast. Und bei Eigenkündigung gibt es eine Sperre - ebenso, wenn du durch absichtliches Fehlverhalten (z.B. Arbeitsverweigerung) eine Kündigung des Arbeitgebers herbeiführst.

Wenn du abbrichst, ist das ja eine Eigenkündigung. Du hättest also auf jeden Fall 12 Wochen Sperre, WENN du überhaupt schon Anspruch auf AlG 1 hast.

fragendiesdas 
Fragesteller
 15.10.2015, 17:28

und wenn ich gekündigt werde?

DerHans  15.10.2015, 17:29
@fragendiesdas

Die Frage ist, ob du schon 12 Monate gearbeitet hast. Die Ausbildung ist ja auf jeden Fall versicherungspflichtig.

sozialtusi  15.10.2015, 18:18

Wenn du gekündigt wirst, tritt keine Sperre ein. Viele Chefs denken aber, sie tun dir mit einem Aufhebungsvertrag was Gutes. Der wiederum kommt einer Eigenkündigung gleich. Also aufpassen.

Da Du ja erst kurz arbeitest, wirst Du kein ALG 1 erhalten, da Du noch keine 12 Monate einbezahlt hast. Hierbei spielt es keine Rolle, wer kündigt.