Was passiert wenn man die Probezeit in der Ausbildung nicht schafft?

3 Antworten

Wenn der Betrieb Dich während der Probebetrieb entlässt hast Du diese nicht geschafft, aber auch Du kannst in der Probebetrieb kündigen. 

Du musst dann sofort zum Arbeitsamt um Dir eine neue Stelle suche.

Ob Du H dann dort bekommst hängt von Deiner Bedürftigkeit ab ,denn ArbeitslosenGeld gibt es nur wenn Du mind 6 Monate gearbeitet hast.

Dafür ist die Probebezeit zu kurz.

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, musst Du in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben. Zudem darf die Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet sein. 

Es ist nicht mit selbst abbrechen zu vergleichen, da ja der Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis beendet, nicht du. Und ja, sobald du aus der Ausbildung raus bist, musst du dich arbeitslos melden. Es wird aber keine Sperre geben, da du ja nicht selbst abgebrochen hast.