Arbeitgeber muss Auszubildende abmelden?

2 Antworten

Sicher muss die Handwerkskammer Bescheid wissen, wenn das Ausbildungsverhältnis beendet wurde. In wieweit es da jetzt eine gesetzliche Regelung gibt, weiß ich nicht.
Aber auch der Auszubildende könnte sich ja bei der Handwerkskammer "abmelden".

Das gehört schon zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers. Er ist sogar verpflichtet, den Azubi über die rechtlichen Folgen seines Schrittes zu informieren, und ihm die Beratung durch die Kammer zu empfehlen und ermöglichen.