Darf man die Fassade seiner Doppelhaushälfte gestalten wie man möchte, ohne Abstimmung mit Nachbar?

11 Antworten

Ich kann mich Seehausen, Masmid und Gerd2 nur anschliesen. Alle anderen bitte nicht beachten. Eine neue Überdachung ist eine bauliche Veränderung. In unserem Landkreis sind Dacherneuerungen mit Sparrenwechsel Genehmigungspflichtig. Bitte hier aufpassen. Auch neue Anbauten z. B. Wintergarten sind Genehmigungspflichtig.

das hat weniger mit dem Nachbar zu tun als mit den Bebauungsplanrichtlinien innerhalb der jeweiligen Gemeinde. Manche Gemeinden schreiben die Fassadenfarbe, Ziegelfarbe usw haarklein vor. Andere lassen alles offen. Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, kann eine Regelung nach Nachbarschaftsanpassung vorgschrieben sein. Auskünfte erhälst du bei deiner Gemeinde. Unabhängig davon kann ein Nachbar immer Einspruch gegen jede Änderung einlegen. Dieser Einspruch wird nach Prüfung entweder gewährt oder abgelehnt.

Im Prinzip dürft ihr ohne vorherige Absprache euer Haus umgestalten wie ihr wollt, aber mit folgenden evtl. Einschränkungen :

  1. Im Textteil des Bebauungsplans sind Vorgaben zu Farbe und Materialien von Bedachung, oder zu Einfriedungen, Antennen usw. vorhanden

  2. Es gibt eine Gestaltungssatzung der Gemeinde, die u.U. vom Jägerzaun bis zum Gartenzwerg das äußere Erscheinungsbild regeln kann.

  3. Die Modernisierung geht soweit, daß es eine genehmigungspflichtige Änderung ist, z.B. zusätzliche Fenster, Überdachung mit größeren Abmessungen usw.

  4. Mit eurem Nachbarn müßt ihr euch (außer 3.) nicht abstimmen, aber es wäre sinnvoll ihm vorher zumindest davon zu erzählen. (ohne im zu verraten, daß ihr sein Haus scheußlich findet ;-)

Daß Doppelhaushälften identisch aussehen, liegt meistens nur daran, daß sie von einem Bauträger hochgezogen wurden.

Den Angaben von bauteufel kann ich mich voll und ganz anschließen. Auf jeden Fall sollte man sich den Bebauungsplan ansehen und eine ggf. vorhandene Gesatltungssatzung erfragen. Vordächer sind - je nach Größe - genehmigungsfrei, hier ist die Lektüre der Landesbauordnung zu empfehlen.

In jedem Fall ist es ratsam, das lokale Bauamt aufzusuchen. Man muss nicht gleich einen Antrag stellen, sondern kann oft im Rahmen einer sogenannten Bauvoranfrage das Gespräch mit der Verwaltung suchen - und klären, welche Rechtsgrundlagn es zu beachten gilt und ob ein Antrag überhaupt notwendig ist. Ratsam ist i.d.R. eine telefonische Voranfrage wegen eines Termins.

Das schließt natürlich nicht aus, den Nachbarn trotzdem zu informieren. Schließlich wollt Ihr mit dem absehbar noch einige Zeit leben... :-)

Normalerweise ja, es sei denn im Bebauungplan sind besondere Vorschriften vermerkt wie Dachziegelauswahl, Denkmalschutz , Historischer Ortskern usw. Das scheint hier bei einer üblichen DHH wohl nicht der Fall zu sein.