Aufteilung Hausrat wem gehört was?

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wenn man in einer nichtehelichen Lebensgeminschaft lebt und der ein stirbt und ein Elternteil verlangt dann seinen Pflichtteil > wie wird dann der Hausrat aufgeteilt.

Gar nicht. Der Pflichtteil ist ein Anspruch in Geld gegen den / die Erben. Der Pflichtteil entseht, wenn der Pflichtteilsberechtigte enterbt wurde. D.h. für einen Pflichtteil muß es ein Testament (oder anderweitige letztwillige Verfügung) geben.

Kann man als hinterbliebener Partner das behaten wofür man eine Rechnung vorweisen kann?

Für die Begründung von Eigentum ist keine Rechnung notwendig. Im Falle von Hausrat werden sie in der Regel auch gar keine Rechungen mehr haben. Allerdings ist man als Erbe bzw. Erbschaftsbesiter zur Auskunft verpflichtet. D.h. man muß u.U. ein Inventar aufstellen, in dem die Gegenstände die Eigentum des Erblassers sind aufgeführt werden.

Es ist möglich zu Lebzeiten ein Inventar aufzustellen, das alle Gegenstände im Haushalt auflistet und das Eigentum daran vertraglich festlegen.

Wenn die Rechnungen auf Deinen Namen ausgestellt sind auf jeden Fall.

am besten immer vorher alls schriftlich regel wemm was gehört das einer Stibt ist nicht so warscheinlich wie das man sich trent

da würde ich sicherheitshalber zum Notar gehen und schreiben lassen, wem dann was zusteht. Hoffe mal, es ist noch nicht zu spät.

Kathleen85 
Fragesteller
 24.02.2012, 11:55

nein, das nicht, hab eben mal nachgesehen die meisten rechnungen laufen eh auf meinen Namen