2 Kreditnehmer - Erbe nach Tod?

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Normalerweise erhaltet ihr en Darlehen nur "gesamtschuldnerisch". Also bist du für das gesamte Darlehen haftbar. Die Erben würden erst in Anpruch genommen, wenn du deiner Verpflichtung nicht nach kämst. Was in einem evtl. Todesfall geschehen soll, soltet ihr notariell regeln

Was du mit:

Wenn das Haus dann wieder "zurückgestellt" wird und die Grund- und Baukosten wieder an uns/mich ausgezahlt werden...

meinst, versteh' ich nicht.

Aber, Erben erben immer auch die Schulden.

Geht zu einem Notar und macht ein wasserdichtes Testament.

Es handelt sich hierbei um ein Mietreihenhaus mit Kaufoption. Dafür mussten wir mal Geld hinlegen (Grund- udn Baukosten) und zahlen jetzt monatlich Miete. Und wenn wir das Haus wieder an die Genossenschaft zurückgeben, würden wir diese Kosten - vermindert um 1% p.a. - wieder zurückbekommen. Und genau das denke ich eben nciht, dass die Erben dann für den Teil des Kredites aufkommen, da wir beide für den Kredit gegenseitig "bürgen".