2 Kreditnehmer - Erbe nach Tod?
Ich habe mit meinem Lebensgefährten gemeinsam einen Kredit aufgenommen, um Grund- und Baukosten für unser Haus an die Genossenschaft zu zahlen. Was passiert, wenn nun mein LG versterben würde..?? Stehe ich dann mit dem Kredit alleine da? Wenn das Haus dann wieder "zurückgestellt" wird und die Grund- und Baukosten wieder an uns/mich ausgezahlt werden, müssen dann die gesetzlichen Erben meines LGs für den halben Kredit aufkommen? Oder ist es so, dass die gesetzelcihen Erben das Guthaben zur Hälfte bekommen und ich dafür mit dem Kredit alleine da stehe?
2 Antworten
Normalerweise erhaltet ihr en Darlehen nur "gesamtschuldnerisch". Also bist du für das gesamte Darlehen haftbar. Die Erben würden erst in Anpruch genommen, wenn du deiner Verpflichtung nicht nach kämst. Was in einem evtl. Todesfall geschehen soll, soltet ihr notariell regeln
Was du mit:
Wenn das Haus dann wieder "zurückgestellt" wird und die Grund- und Baukosten wieder an uns/mich ausgezahlt werden...
meinst, versteh' ich nicht.
Aber, Erben erben immer auch die Schulden.
Geht zu einem Notar und macht ein wasserdichtes Testament.
Es handelt sich hierbei um ein Mietreihenhaus mit Kaufoption. Dafür mussten wir mal Geld hinlegen (Grund- udn Baukosten) und zahlen jetzt monatlich Miete. Und wenn wir das Haus wieder an die Genossenschaft zurückgeben, würden wir diese Kosten - vermindert um 1% p.a. - wieder zurückbekommen. Und genau das denke ich eben nciht, dass die Erben dann für den Teil des Kredites aufkommen, da wir beide für den Kredit gegenseitig "bürgen".