Probleme mit Notar

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Aufsichtsbehörde für den Notar ist die ländernotarkasse, wenn du die Adresse brauchst, kann ich sie dir gerne geben. Nun zu deinem Problem, wenn der Notar einen Fehler gemacht hat, hat er dafür eine entsprechende Versicherung.Freiwillig wird er nicht zahlen, dafür müsst ihr euch schon euer Recht erklagen. Also einen Anwalt nehmen. Inwieweit der Notar einen Fehler gemacht haben soll, ist aus deinem kurzen Überblick nicht zu erkennen. Zumindest deine tote Schwiegermama hätte doch von diesem Grundstück wissen müssen. Es kann ja auch sein, dass der Erbschein "nur" berichtigt wird, wo die Erbanteile dann neu festgelegt werden und ihr euch im Innenverhältnis über die veränderten Kosten einigen müßt.

Aufsichtsbehörde für den Notar ist das Landgericht, nicht wie es unten heißt das Amtsgericht.

Aber einen Fehler des Notars kann ich nicht erkennen...

Gebühren für die Auseinandersetzung fallen natürlich an, aber die sind nicht nennenswert höher, als wenn ihr es damals schon berichtigt hättet.

Erbachaftsteuer zahlt ihr natürlich nur insoweit, als ihr es jetzt von der Mutter geerbt habt.

Wieso soll der Notar für etwas bezahlen, was seine Schuld gar nicht ist. Ihr habt/bekommt Auszüge aus dem Grundbuch, folglich wisst ihr doch Bescheid.

Ich finde aber schon das der Notar nachlässig gehandelt hat. Er hätte sich davon überzeugen müssen dass es nur das eine Grundstück gibtund nicht zwei wie wir unwissentlich dachten es gibt nur das eine. Wenn er im ausland zB auch welche ohne unseren Wissens hatte was dann? Der Notar MUSS nach Namen im Grundbuch suchen. Oder liege ich da falsch?

Nein, der Notar nimmt lediglich die Erklärungen der Beteiligten auf. Er muss nicht nachforschen ob es noch weitern Grundbesitz gibt. Wie sollte das auch gehen? Vor allem bei Grundbesitz im ausland ist das fast unmöglich.

Ein Notar haftet sehr wohl für Fehler.

Für den Notar ist das zuständige Amtsgericht der Ansprechpartner und auch die Aufsichtsbehörde.

Wenn der tatsächlich einen Fehler gemacht hat und ihm das nachgewiesen wird, zahlt seine Haftpflicht oder in manchen Bundesländern der Staat.