Aufteilung Hausmeisterkosten?

5 Antworten

  1. Es wurde sicherlich irgend wann mal ein Verteilerschlüssel festgelegt von der Eigentümergemeinschaft oder in der Teilungserklärung. Dieser ist einzuhalten.
  2. Es gehört zu einer ordnungsgemäßen Buchhaltung und Rechnungslegung dazu, die Kostenarten getrennt aufzuführen. Alles andere würde die Überprüfbarkeit erschwerden.
  3. Es könnten sich Eigentümer benachteiligt fühlen wenn sie mehr zahlen sollen bei Aufteilung nach Anzahl Wohnungen.
  4. Genau genommen müßte man auch die Hausreinigung nach Miteigentumsanteilen umlegen. Hierin liegt die eigentliche Abwecheichung von der Norm.
  5. Die Kosten der Grundstückspflege bestehen nicht allein nur aus der Vergütung des Hausmeisters. Es kommen weitere Dinge hinzu, z.B. Düngemittel, Benzin/Öl für Rasenmäher, Ersatz von kaputten Pflanzen, Streumittel um nur ein paar Beispiele zu nennen. Schon allein deswegen würde die Rechnung falsch werden, wenn man die Hausmeisterkosten in einer Summe zusammen führt.

.... der Verteilerschlüssel wurde in der TE vereinbart und somit gilt der. Was steht denn da zu diesem Thema?

Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß eine so kleine WEG sich einen Hausmeister leistet.

Franzpeter1711 
Fragesteller
 01.07.2018, 09:31

Ja danke aber leider möchten sich die Eigentümer nicht die Hände verbiegen!!!!

schleudermaxe  01.07.2018, 13:47
@Franzpeter1711

... und der ist wirklich von der WEG eingestellt worden als Mitarbeiter?

Das müsst Ihr auf der Eigentümerversammlung selber beschließen.

Fragst Du als Mieter oder Eigentümer?

In den reinen Hausmeisterarbeiten sind Tätigkeiten dabei, die nicht auf Mieter umgelegt werden können. Diese Arbeiten sind zeitlich oft sehr schwer voneinander zu trennen. Bspw. ist der HM am Rasenmähen, als ihm der Mäher kaputt geht. Er schaut sich das Ding an, repariert ihn anschließend und setzt das Mähen fort.

Zeitaufwand: 2,35 Std. für Rasenmäherreparatur und 1,22 für Rasenmähen.

Oder: Neu streichen eines Teils der Fassade, das zuletzt besonders unansehnlich war. Danach Reinigungs des Pflasters vor dieser Fassade und der übrigen Pflasterflächen, weil man schon mal dabei ist.

Dagegen läßt sich die Hausreinigung, also Eingang, Treppenhaus, Flure und Gemeinschaftsräume, sehr gut abgrenzen.

Wenn alle Wohnungen von den Eigentümern selbst bewohnt wären, könnte man das tatsächlich einfach durch 6 (jeweils gleiche Wohnfläche) oder nach den Miteigentumsanteilen aufteilen. Da es aber sein kann, dass die ein oder andere Wohnung vermietet wurde, ist es sinnvoll die Hausreinigung getrennt als umlagefähigen Posten auszuweisen. Die sonstigen Arbeiten des HM können dann nicht auf Mieter umgelegt werden, was durchaus sinnvoll ist.

Zum Verteilungsschlüssel: Dieser wurde irgendwann mal festgelegt. Vermutlich in einer Eigentümerversammlung oder durch die Hausverwaltung über die Köpfe der Eigentümer hinweg. Hier müßte man Protokolle durchforsten.

Eigentlich ist es nur sinnvoll, alle Hausmeistertätigkeiten entsprechend der Eigentumsanteile auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufzuteilen. Gibt es z. B. eine Wohnung mit 120 m² und eine andere mit nur 35 m², ist die große Wohnung womöglich von einer 6-köpfigen Familie bewohnt und die kleine Wohnung, womöglich auch noch im EG nur von einer. Dass die Bewohner der großen Wohnung, die auch noch mehrfach täglich einen Hund nach draussen schleifen, viel mehr Schmutz verursachen, als der Bewohner der kleinen, versteht sich von selbst.

Wie das bei Euch ist, weißt Du natürlich besser.