Nebenkostenabrechnung? Belegeinsicht?
Hallo,
ich habe bei meinem Vermieter Belegeinsicht gefordert, da mir die Nebenkostenabrechnung sehr hoch vorkam für 2017. Ich wohne erst seit Juni 2017 in meiner Wohnung, aber richtig bin ich in der Wohnung erst seit Juli 2017.
Jetzt hat er mir die Belege per E-Mail geschickt, allerdings fehlen die Belege für Dachrinnenreinigung und Hausmeister, mit der Begründung, dass diese Positionen durch die Mitarbeiter des Vermieters abgedeckt sein.
Ist nicht trotzdem eine Rechnung dafür erforderlich, so kann er da ja theoretisch alles eintragen? Muss ja dokumentiert sein, wann die da waren, von uns hat hier jedenfalls niemand jemand gesehen.
Ich wohne in der Dachwohnung, bei mir ist der Durchgang zum Dach und ein Gerüst stand in der Zeit, in der ich hier wohne auch nicht, es war nie jemand wegen der Reinigung bei mir, meine Nachbarn wohnen auch alle erst seit ca. Mitte letzten Jahres hier und haben auch niemanden beim Reinigen der Dachrinne gesehen.
Sollte die Reinigung vor unseren Einzug gewesen sein, ist dann überhaupt rechtens, diese Kosten auf uns abzuwälzen? Im Mietvertrag steht auch etwas von Dachrinnenreinigung, aber wie gesagt, geht ja jetzt darum, dass keiner von uns jemanden gesehen hat.
Einen Hausmeister haben wir hier auch noch nie gesehen und auch keine Telefonnummer von einen solchen, gut man könnte natürlich beim Vermieter anrufen, wenn etwas ist. Es sind vier Parteien hier, für mich alleine fallen 35,23€ Dachrinnenreinigung und 22,84€ Hausmeisterkosten an, klingt erstmal nicht viel, aber die Summe an Nebenkosten insgesamt ist sehr hoch und habe bereits einen Fehler gefunden, der mich mal eben ca.190€ spart, von zuvor fast 600€ und ich bezahle ja bereits 95€ an Nebenkosten monatlich, 95€ ist für eine Person in einer 1-Zimmerwohnung eigentlich auch ok, aber so erhöhen sich demnächst die Nebenkosten und ich habe gerade letztes Jahr wenig hier genutzt (meistens im Sportstudio geduscht, geheizt immer nur, wenn ich da war und dann max. auf 3, ansonsten auf Frostschutz, Geschirrspüler max. 2x die Woche, meistens aber nur 1x an).
Danke schon mal für eure Hilfe :-)
5 Antworten
Das ist zulässig, dass die Arbeiten das eigene Personal ausführt. Jedoch muss es dann einen Tätigkeitsnachweis geben. Also irgend eine Liste, wo der Mitarbeiter aufführt, an welchen Tagen er welche Zeit für eine bestimmte Tätigkeit benötgt hat. Diesen Stundennachweis muss er dir im Rahmen der Belegeinsicht zumindest zeigen können.
Der Grund ist folgender. Dieser Mitarbeiter wird vermutlich eine Vielzahl an Aufgaben haben, und darunter eventuell auch Reparaturen, oder Verwaltungstätigkeiten betreffend. Solche Arten von Tätigkeiten sind in der Nebenkostenabrechnung nicht umlagefähig.
Der Vermieter muss im Streitfall mit den Stundennachweis belegen können, dass nur umlagefähige Tätigkeiten abgerechnet wurden. Wenn er das nicht kann, muss entweder eine für dich glaubwürdige Schätzung vorgenommen werden, oder die Position ist ganz zu streichen.
Zu den anderen Informationen in deiner Frage kann man nichts sagen, ohne die Abrechnung zu sehen. Irgend welche Zahlen, du du da zusammenhanglos nennst, helfen nicht weiter, um eine Einschätzung zu geben. Eine Abrechnung muss man sich insgesamt anschauen.
Außerdem kommt dann noch eine Prüfung hinzu, ob denn die Betriebskosten ordnungsgemäß im Vertrag vereinbart sind. Gerade die Dachrinnenreinigung muss explizit als sonstige Betriebskosten im Vertrag genannt sein.
Es ist dem Vermieter sehr wohl erlaubt, eigenes Personal zu beschäftigen. Hierüber wäre zumindest zwar ein sog. "Eigenbeleg" über die Zahlung vorzulegen, aber kein Nachweis über die geleisteten Stunden. Es steht dir aber frei, ein Leistungsverzeichnis der zu erbringenden HM-Tätigkeit zu verlangen und bei Nichterbringung der Leistung zu mängeln.
Worauf zukünftig zu achten wäre, ist die Zuordnung der Tätigkeit in umlegbare HM-Tätigkeit und vom Vermieter zu tragende Reparaturen. Da besteht auch ein Anspruch auf Einsicht in die Tätigkeitsnachweise.
Bei 4 Parteien gehe ich mal davon aus, dass die Dachrinne unter 7m liegt, da bedarf es keines Gerüstes. Also mal eben die Leiter angelehnt und den Müll rausgeholt ... und wenn man keinen Bewohner wg. des Zuganges fragen muss, bekommt das auch kaum einer mit.
Abgesehen davon ... bei 23€ HM für 6 Monate was erwartest du?? Rechne das doch bitte mal in Arbeitsstunden um; jeder HM-Dienst nimmt ca. 30€ netto/h ... what you pay is what you get.
Sollte die Reinigung vor unseren Einzug gewesen sein, ist dann überhaupt rechtens, diese Kosten auf uns abzuwälzen?
Ja, aber nur anteilig für deinen Nutzungszeitraum. Das gilt übrigens für alle BK die nicht nach Verbrauch umgelegt werden.
aber die Summe an Nebenkosten insgesamt ist sehr hoch
Was genau heißt das und wie groß ist die Wohnung?
und ich habe gerade letztes Jahr wenig hier genutzt (meistens im Sportstudio geduscht, geheizt immer nur, wenn ich da war und dann max. auf 3, ansonsten auf Frostschutz, Geschirrspüler max. 2x die Woche, meistens aber nur 1x an).
Die allerwenigsten, genau gesagt nur 4 von insgesamt 17 Betriebskostenarten, haben was mit "nutzen", sprich Verbrauch, zu tun. Manchmal sogar weniger als 4.
Neue Antwort, bevor alles in den Kommis verschwindet: Könnte es sein, dass kein Nutzerwechsel stattgefunden hat; du also für die NK des ganzen Jahres herangezogen wirst?? Denn die 2,50€/m2, die du zahlst, sind recht normal ... die 5€/m2, die jetzt fällig werden sollen, sind schon absurd hoch.
Bitte doch mal den Vermieter um die Vorjahresabrechnung. Nebenkostenvorauszahlungen müssen vermieterseitig angepasst werden, unterlässt er dies für mehr als 2 Abrechnungsjahre, bleibt er auf den Mehrkosten sitzen.
.... immer möglich in die, die strittig sind. In alle ist Schikane und ist somit nicht, so jedenfalls der BGH.
Und fiktiv ist auch erlaubt, leider, so jedenfalls der BGH.