Auflassungsvormerkung nachträglich

3 Antworten

Zuerst einmal: Wer ist hier hoffnungslos überlastet??? Der Notar oder wer? So verstehe ich auf jeden Fall deine Darstellung. Dann sollte man sich tatsächlich an die entsprechende Notarvereinigung wenden. Wenn das Grundbuch so lange braucht, dann Einwände nach dort. Ich denke- und hoffe- aber, dass ihr nun zwischenzeitlich Eigentümer seid (und nur dann, wenn ihr tatsächlich im Grundbuch als Eigentümer steht), eine "Vormerkung" ist noch kein Eigentum!!

Die Grundbuchämter sind zwar sehr überlastet, aber 9 Monate sind schon ziemlich extrem. Eine nachträgliche Eintragung einer Auflassungsvormerkung ist hier keine Option, da sinnlos, denn die die Auflassung wurde offensichtlich ja schon erklärt.