Teilung eines Grundstückes möglich?

7 Antworten

Bevor ich irgendjemanden mit etwas beauftragen würde, würde ich mich zunächst mal ans Bauamt bzw Katasteramt meiner Gemeinde/Stadt wenden, und dort erfragen, ob die Teilung des betreffenden Grundstücks grundsätzlich möglich ist [und was sie dafür ggf für Vorgaben machen (Bebauungsplan, Bauvorschriften etc)] ... das kann von Ort zu Ort ganz unterschiedlich sein, und für dich ist ausschließlich maßgeblich, was in deinem Ort gilt ;-)

Erst wenn die grünes Licht geben würde ich weitere Schritte einleiten (die ja dann nicht mehr kostenlos sind) ;-)

Hallo, ich bin ganz beeindruckt von den schnellen Antworten. Erstmal danke dafür (an alle!).

Wenn ich das richtig verstehe, dann kann es aber wohl auch Fälle geben, in denen eine Teilung nicht möglich bzw. untersagt ist? Das würde das gesamte Vorhaben ja von Anfang an zum Scheitern bringen...

@DrRalfFischer

Ja.

Es ist tatsächlich vom Bebauungsplan abhängig, ob eine Teilung des Grundstückes erlaubt wird oder nicht. Das es nicht genehmigt wird, ist sicher eher die Ausnahme als die Regel, aber das kommt vor.

Deswegen ja mein Rat:

Kläre erst ab, ob die Teilung in deinem Ort möglich ist, bevor du jemanden beauftragst, der dir zwar am Reißbrett eine schöne Teilung zeichnet, du sie aber nicht "durch" kriegst - das wäre dann rausgeworfenes Geld und die Anfrage bei deiner Gemeinde/Stadt ist zunächst mal kostenlos ;-)

Wie gesagt, vermutlich wird es keine Probleme geben - aber der Amtsschimmel hat schon sehr laut gewiehert in Deutschland ... klär es also erst ab ;-)

@Cerealie

Super, so werde ich es machen - Danke für die Hilfe!

Ich nehme an, dass diese durch eine Vermessung durch einen Ingenieurbüro durchgeführt werden muss und dann irgendwie katasteramtlich eingetragen wird, bevor es zu einer Übertragung kommen kann?

So ist es.

Frag aber mal beim Grundbuchamt/Katasteramt nach, insbesondere, was die Teilung kosten wird.

Sie beauftrage einen amtlich besteltlen Vermessungsingenieur mit der Grundstücksteilung. Der läßt den vorgesehen Teilungsplan durch das Katasteramt prüfen. Nach der evtl. Genehmigung erfolgt dann durch das Verrmessungsbüro die Ausmessung der Teilfläche. Das Ergebnis wird zur Bildung eines neuen Flurstückes dem Katasteramt mitgeteilt. Anschließend erfolgt der Neueintragung der beiden neu entstandenen Flurstücke im Grundbuch. Der Verkauf der vorgesehenen Teilfläche kann, auch im Hinblick auf die anstehende Erhöhung er Grunderwerbsteuer zum 1.1.2015 schon nach der Genehmigung vor der endgültigen Vermessung notariell erfolgen. Über sich nach Vermessung ergebenden abweichende Flächeninhalte werden Ausgleichsbeträge je m² im Notarvertag vereinbart; gleiches gilt in diesem Zusammenhang für den Hinweis, dass das Ergebnis der Vermessung nicht Voraussetzung für die Fälligkeit des vereinbarten Kaufpreises sein soll.

Wenn geklärt ist ob die Teilung in der Art und Weise möglich ist, kann man sich an das Katasteramt oder einen ÖbVI wenden.

Diese führen dann die Zerlegungsvermessung durch. Dabei entstehen zwei neue Flurstücke. Diese müssen dann im Grundbuch eingetragen werden. Erst wenn die zwei Flurstücke unter verschiedene laufende Nummern im Grundbuch eingetragen sind, sind es auch verschiedene Grundstücke und können einzeln verkauft werden.

Also die Vermessungen können nicht nur von einem ÖbVI sondern auch vom Katasteramt selbst durchgeführt werden!

Im Kaufvertrag kann man so gut wie alles schon vorher festlegen, so dass der Kauf auch schon vorher abgeschlossen werden kann. Dazu am besten beim Notar nachfragen.

Wende Dich einfach an Deine Stadtverwaltung. Die erklären Dir das vorgehen.

Du kannst die Grundstücksteilung auch im Zuge des Verkaufs machen. Da Du dafür eh einen Notar brauchst, kannst Du den auch fragen. Der übernimmt auch alle Handlungen bzw. Beauftragungen, die dafür nötig sind. Die Grundstücksteilung und der Verkauf können in einem Vertrag festgehalten werden. Ihr müsst Euch nur einigen, wer welchen Teil der Kosten übernimmt.

Wichtig bei einer Grundstücksteilung ist noch: ist der Zugang zu beiden Restgrundstücken von öffentlichen Wegen aus möglich? Sonst muss man dafür noch extra Regelungen treffen...