Grundsteuer zahlen - ab wann?

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Die Rechnung für die Grundsteuer kommt erst, wenn alles über die Bühne ist, da das Finanzamt die Meldung an die Gemeinde weiter gibt. Diese wird dann quartalsmäßig mit den anderen Abgaben an die Gemeinde abgebucht oder überwiesen.

bine64  05.05.2009, 15:15

...die Grundsteuer ist, im Verhältnis zu den ganzen anderen Kosten, pillepalle!

Die nächste Fälligkeit (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) ab Übergabe (steht im Kaufvertrag) ist Dein Ding. Da zwischen Grundbuchvormerkung (Auflassung) und endgütliger Eintragung ins Grundbuch einige Wochen liegen können, wäre es nicht fair, wenn der Verkäufer zahlen müste, obwohl er nicht mehr über das Grundstück verfügen kann. Von der Gemeindeverwaltung kommt ein entsprechender Bescheid, da der Notar eine Durchschrift des KV an die Gemeinde senden muss.

Ab Eintragung in Grundbuch. Kannst dazu auch den beauftragten Notar befragen.

Du zahlst, sobald du angemeldet bist. Sonst müßtest du dich mit dem Vorbesitzer herumstreiten. Willst du das ?

Bella73 
Fragesteller
 05.05.2009, 15:10

Nein, um Gottes willen. Ich will nur wissen, ob ich die Grundsteuerummeldung gleich mit in den Brief schreiben soll.

Pumukl  05.05.2009, 15:13
@Bella73

Nur mal zum Begrifflichen:
Wenn du im Grundbuch eingetragen wirst, dann bist du der Eigentümer.
Der Besitzer ist der, den du dann u.U. erst noch rausklagen musst.

mit Verfügungsgewalt...meist im Notarvertrag..