Ausbildungsplatz einklagen?

9 Antworten

Theoretisch liegt seitens der mündlichen Aussage des Chefs eine Willenserklärung vor. Deine Willenserklärung war die Bewerbung. Es ist also nach BGB ein Vertrag zustande gekommen. Einklarbar nur, wenn du die WE des Chefs nachweisen kannst.

ABER: willst du in einer Firma lernen, die finanzielle Schwierigkeiten hat? Willst du in einer Firma lernen, wo das WORT wenig Wert hat?

Ich an deiner Stelle würde als ERSTES zum Jobcenter gehen und mich über offene Ausbildungsplätze informieren. 

Sorry, da kannst Du nichts machen und auch ein Anwalt kann Dir hier nicht helfen.

Es ist noch kein Ausbildungsverhältnis zustande gekommen und selbst wenn Du jetzt einen schriftlichen Ausbildungsvertrag bekommen hättest/würdest, ist das noch lange keine Garantie, dass Du die Ausbildung in diesem Betrieb machen könntest.

Im Ausbildungsverhältnis ist nach § 20 Berufsbildungsgesetz eine Probezeit von einem bis zu vier Monaten vorgeschrieben. Während dieser Probezeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen (§ 22 Abs. 1 BBiG). Was würde Dir also ein Ausbildungsvertrag bringen, wenn der AG diesen vor der Ausbildung oder z.B. am ersten Tag des Ausbildungsverhältnisses kündigen würde (was er rechtlich ja kann)?

Mach Dich umgehend auf die Suche nach einem anderen Ausbildungsplatz. Mehr kann ich Dir dazu nicht sagen.

Rein theoretisch könntest Du etwas machen.Wenn Du beweisen könntest,das man Dich getäuscht hat und Du dadurch einen Schaden erlitten hättest.

Beispiel,Du hast die mündliche Zusage auf einen Ausbildungsvertrag,und dafür gibt es Zeugen,wie Du es beschreibst. 

Nun wird die Nichte des Chefs als Azubi eingestellt.(z.B)

Die Beweisführung ist allerdings schwierig.Ginge es um einen einzelnen Ausbildungsplatz,oder könntest Du nachweisen,das nach Deiner Absage ein Ausbildungsvertrag geschlossen worden wäre,könnte ein Treuebruch vorliegen.

Solltest du beispielsweise umgezogen sein,um diesen Ausbildungsplatz annehmen zu können,würde ich versuchen außergerichtlich eine Forderung geltend zu machen.

Dies kann man ganz geschickt machen,indem Du vorher eruierst,ob so etwas schon anderen passiert ist,oder der Innung / Handwerkskammer solche Dinge bekannt wären,oder Beschwerden über diese Vorgehensweisen in diesem Betrieb kein Einzelfall sind.

Ansonsten sieht es da schlecht aus.

Leider machen es viele Azubis auch nicht besser.

Die rufen nicht an,wenn Sie was anders haben,ja brechen Ihre Ausbildungsverträge ,in dem diese nicht kommen,oder lavieren rum und das kann dazu führen ,das Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben.

Ich habe mich unklar ausgedrückt.Den Ausbildungsplatz kannst Du nicht einklagen.

Du kannst aber eine Schadenersatzforderung geltend machen,wenn Du einen Schaden hattest und das belegen kannst.

Hier zu klagen ist allerdings fast immer aussichtslos.


Nein. Jeder kann seine Meinung ändern. Such dir einen anderen Platz.

Was würde dir das einklagen bringen?

Gehen wir mal davon aus du darfst deine Ausbildung dort verrichten. Meinst du du hättest ein gutes Arbeitsklima? Deine Mitarbeiter und der Chef wären nicht gut aus dich zu sprechen.

Wenn du durch die Absage keine andere Ausbildung gefunden hast weil du dich nirgends sonnst beworben hast wärst du selber Schuld.