Auffahrunfall durch unnötige Vollbremsung!

13 Antworten

der Sicherheitsabstand war für die Geschwindigkeit nicht angepasst und für die etwas undurchsichtige Situation zu hoch!

newcomer  30.04.2012, 07:54

der Bremsende hatte sicher einen Grund für sein aprupptes Anhalten

newcomer  30.04.2012, 08:01
@newcomer

Es hat geregnet und der gelbe Kleinwagen fuhr danach schnell weiter!!


danke das genügt! Bei regennasser Fahrbahn verkängert sich der Bremsweg besonders wenn der Regen erst eingesetzt hat. Da bildet die Feuchtigkeit mit den Abrieb der Räder einen Schmierfilm der den Anhalteweg fast verdoppelt!

Wenn der Sicherheitsabstand genügend gewesen wäre, hätte es keinen Auffahrunfall gegeben. Allein die Tatsache, dass du doch aufgefahren bist, beweist, dass der Abstand EBEN NICHT ausreichend war.

Auf Grund der Gefährdungshaftung bist du sowieso größtententeils schuldig.

Prinzipiell ist es so: zunächst wird angenommen, dass der Auffahrende schuld ist. Dann wird geprüft, ob der Abbremsende eine Teilschuld hat. Das wird in diesem Fall kaum zu belegen sein: die Hondafahrerin (als direkte Unfallbeteiligte hier mal zuerst) hat ja verkehrsbedingt gebremst, die hat auf jeden Fall keine Schuld. Der Kleinwagenfahrer hat zwar abrupt gebremst, aber offenbar nicht so abrupt, dass die Hondafahrerin in ihn reingefahren wäre. Vielleicht war auf der Kreuzung wegen des Regens eine größere Pfütze, durch die er mit abgesenkter Geschwindigkeit fahren wollte? Oder er war nach dem Tunnel geblendet? Jedenfalls ist natürlich eine Tunnelausfahrt bei Regen immer ein Grund, sich vorsichtig zu verhalten - mit einem größeren Sicherheitsabstand, so wie offenbar die Hondafahrerin es auch getan hat. Du wirst schlechte Karten haben, denke ich.

Grundsätzlich bist du daran schuld, wenn du reinfährst. Und der Sicherheitsabstand war offenbar nicht groß genug. Aber, wenn er unnötiger Weise eine Vollbremsung macht, kann es sein, daß er eineTeilschuld kriegt.

du bist trotzdem teilschuld weil du hättest rechtzeitig bremsen müssen. aber eine total unnötige bremsung, wird wegen Gefährdung anderer wahrscheinlich auch geahndet :)

FataMorgana2010  30.04.2012, 08:18

Offenbar war die Situation nicht so, dass man nicht bremsen konnte. Die Fahrerin vor ihm hat das ja gut geschafft.