Aufenthaltsbestimmungsrecht mit 18?

9 Antworten

Du darfst. Wenn dich deine Mutter stört kannst du auch ausziehen. Problem daran ist nur, dass die meisten Vermieter sowas wie Einkommensnachweis oder sonstige Sicherheiten sehen wollen. Bei mir mussten meine Eltern dafür bürgen, dass ich meine Miete zahlen kann. Aber bedenke eins egal wie nervig sie ist sie ist und bleibt deine Mutter.

mit 18 bist du volljährig, also gibt es folglich auch kein Sorgerecht mehr!

Was hältst du denn von ausziehen?

ice3012 
Fragesteller
 22.03.2016, 18:05

Wäre ich für aber da ich noch zur Schule gehe habe ich keinen Job und könnte so eine Wohnung noch nicht finanzieren

Wonnepoppen  22.03.2016, 18:08
@ice3012

wenn du noch zur Schule gehst, gibt es weiterhin Kindergeld für dich u. Unterhalt von den Eltern. 

Dazu ein Nebenjob, das müßte für ein Zimmer in einer WG z.B. reichen?

maja11111  22.03.2016, 18:47
@Wonnepoppen

wenn kind gegen den willen der eltern auszieht, dann gibts natürlich keinen unterhalt.

Menuett  22.03.2016, 18:59
@maja11111

Wie kommst Du denn auf das schmale Brett?

Ab dem 18. Geburtstag ist Barunterhalt fällig und den kann das Kind selbstredend auch in der eigenen Wohnung bekommen.

Für den Unterhalt muß ein Kind nur Schule oder Ausbildung betreiben.

Mehr nicht.

Ja, das darfst Du.

Deine Mutter muß Dich aber nicht mehr bei sich wohnen lassen.

ice3012 
Fragesteller
 22.03.2016, 19:01

Aber wenn ich nicht mehr bei meiner Mutter wohnen darf und nicht bei meinem Vater müssen die beiden mir doch eine Wohnung bezahlen

Menuett  22.03.2016, 19:06
@ice3012

Solange Du Schule und Ausbildung machst, müssen sie Dir Unterhalt zahlen. Das ist ein bestimmter Betrag, der sich an ihrem Gehalt festmacht. Kindergeld bekommst Du auch.

Aber das reicht meist nicht für eine eigene Wohnung.

wenn du 18 bist, hat keiner für dich das abr und keiner für dich das sorgerecht.du kannst hin wo du willst.

Ja, du darfst das mit 18 selbst entscheiden weil du erwachsen bist.