Umzug mit Kind - habe Aufenthaltsbestimmungsrecht

5 Antworten

natürlich kannst du da hinziehen wo du willst, weil du das >Aufenthaltsbestimmungsrecht< hast, ohne den Vater des Kindes zu fragen

Vielen Dank für Eure Antworten!

Da Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, kannst du einfach umziehen.

Evtl. kann aber der Vater eine Beteiligung an den Umgangskosten erklagen.

Hallo,

ja du darfst mit dem Kind umziehen, er muss nicht zustimmen. Was sich aber ändern wird ist, das du zukünftig das Kind zum Vater bringen und auch wieder abholen musst. Die Fahrtkosten musst du dann tragen, weil du die Distanz verursacht hast durch den Wegzug.

Ich würde nicht umziehen,ohne dass er sein schriftlichen Einverständnis gibt. Das kann Dir unter Umständen so ausgelegt werden,dass Du das Kind vom Vater entfremden willst.Mir ist das selber passiert,umgezogen in die Nachbarstadt (ca.10 Km))weil Vater gestalkt hatte.Und zack ABR wurde mal eben auf den Vater übertragen.

Solange es Autos , Busse und Flugzeuge gibt darfst du hinziehen wo du willst ..... innerhalb Deutschland zumindestens