Aufenthaltsbestimmungsrecht anfechten?
Guten Abend,
folgendes problem. Meine ex versucht alles um mir mein Sohn zu entziehen! Sie hat darauf bestanden das wir zu ein beratungsgespräch gehen bevor ich mein Sohn wieder sehe, ich alles im Wege geleitet und kurzfristig ein Termin bekommen der heute gewesen wäre aber sie kurzfristig abgesagt hat. Das kam schon öfters vor das wir was aus gemacht haben und dann plötzlich was dazwischen kam und so geht es nun schon 3 Wochen! Solange hab ich ihn nicht mehr zu Gesicht bekommen und bekomme auch keine Infos wie es den kleinen geht. Vorgefallen ist nix von heute auf morgen kam halt du kriegst ihn nicht mehr bis wir bei dem Beratungsgespräch waren aber wo es jetzt soweit war sagt sie ab, ich bin da gewesen und sofort ein neuen Termin ausgemacht der wäre jetzt am 16.04 also nochmal über 2 Wochen wo ich den kleinen nicht sehen werde. Was kann ich bloss tun? Irgendwie möchte mit auch niemand helfen selbst das Jugendamt nicht:( da wird nur gesagt Anwalt....war ich auch gewesen und sie wurde auch schon angeschrieben bis jetzt keine reaktion. Wird wohl jetzt vor Gericht gehen....ich frag mich bloss warum so Leute mir dieser Masche so davon kommen und wir Väter alles so hinnehmen müssen. Mein Sohn ist 1 1/2 Und mein zweiter Sohn 9 er lebt bei mir aber ihn schadet das auch langsam ist ja sein Brüderchen und er war ja auch Tag und Nacht da....hätte ich in so einen Fall eine Chance auf das aufenthalsbestimmstrecht? Zur Zeit lebt sie auch noch auf engstens raum bei ihrer Mutter. Was für Chancen habe ich und was wird wohl vor Gericht passieren? Wir haben beide das Sorgerecht ohne einschränkungen. LG bin um jeden Tip und Hilfe dankbar und fehlt der kleine einfach.
3 Antworten
Sehe es wie Menuett. ABR wäre auch nicht im Sinne des Kindes, sofern sie keine Rabenmutter ist.
Würde aber auf jeden Fall Beschwerde beim Jugendamt einreichen. Die sind eigentlich dazu da auch die Interessen des Vaters durchzusetzen, sofern es dem Kindswohl entspricht.
das jugendamt ist kein ansprechpartner. die nehmen keine beschwerden an. hier ist der nächste ansprechpartner ein anwalt und das gericht, da die km gespräche ablehnt.
Richtig. Gerichte ordnen dann aber auch gerne Gespräche beim Jugendamt an, wenn vorher dort kein Einigungsversuch erfolgt ist
da die beratungsgespräche geplatzt sind, wird es zeit einen anwalt einzuschalten und auf umgang zu klagen.
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite wochenende von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen sommerurlaub
den beschluss solltest du beschweren lassen mit ordnungsgeld ersatzweise haft und der androhung zum entzug des sorgerechtes.
krankheit ist mit einer transportunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen vom kinderarzt
anders wirst du die sache nicht in den griff bekommen wie es scheint.
ein abr bekommst du deswegen noch nicht. diesen antrag kannst du in der tasche lassen.
Das hört sich doch super an :) wir hatten vereinbart alle 14 Tage von fr bis so und in der anderen Wochen von Freitag auf Samstag da ich berufsätig bin und noch alleinerziend bin und abends um 18 Uhr den kleinen abholen finde ich nicht so gut vorallem weil da ja mein andere Sohn auch drunter leiden würde und der kleine dann später ins Bett kommen würde. Ich denk ja auch ans wohl von beiden Kindern
jedes wochenende wirst du nicht bekommen, da auch die km recht auf eigenes we mit dem kind hat.
bastel dir dazu eine umgangsvereinbarung zusammen. muster findest du dazu im netz. schicke ihr zwei abzüge zu mit bitte um unterschrift innerhalb von 7 tagen. erkläre darin dass du offen bist für änderungsvorschläge. unterschreibt sie nicht, gilt umgang als vereinbart.
wenn sie dann wieder boykottiert, gehst du zum anwalt und stellst einen antrag auf umgangsbeschluss mit dem umfang der deinen arbeitszeiten entspricht.
passe das in ruhe an, wie du es brauchst. denke daran das du anwälte, gerichtsverfahren etc zu keiner zeit vor der km erwähnst, damit sie sich nicht vorbereiten kann. so hast du den überraschungseffekt auf deiner seite.
Das ABR wirst Du wohl eher nicht erhalten.
Aber Du solltest darauf achten, dass ein Zwangsgeld vor Gericht ausgemacht wird, sollte sie Umgangstermine ausfallen lassen.
Aber sowas muss doch auch jetzt schon irgendwie bestraft werden hört sich zwar hart an jetzt aber irgendwie eine Verwarnung geben oder sowas das sie mal klar kommt und drüber nach denkt was sie gerade macht, das ist alles Zeit was mir und meinen Sohn verloren geht
Nein, ohne gerichtlichen Beschluss geht da gar nichts.
Das kann aber nur das Gericht. Das Jugendamt kann mit der Mutter eindringlich und warnend reden, aber tun kann das Jugendamt nichts. Und das wissen viele Mütter auch. Also musst du das Familiengericht einschalten.
Nein, durchsetzen kann das nur das Gericht. Das Jugendamt ist die beratende Stelle. Es kann mit der Mutter reden, an sie appellieren, sie meinetwegen auch warnen, aber mehr kann das JA nicht machen. Ich kenne viele Fälle, wo der Elternteil sich die Ermahnungen des JA anhört, brav nickt und draußen vor der Tür sagt: "Die können mich mal."