Auf wen muss jetzt die Rechnung ausgestellt werden?

5 Antworten

Der Vermieter muss den Rolladen reparieren lassen, also auch den Auftrag dafür erteilen. Und somit muss auch die Rechnung auf ihn ausgestellt werden.

Denn ob die Privathaftpflicht die volle Rechnung zahlt ist nicht bekannt, denn es kommt hier auch darauf an wie alt der Rolladen ist.

Der vermieter,und du reichst sie deiner Versicherung weiter

frag am besten die versicherung

Auf den Vermieter, denn der ist der Geschädigte

Sie bekommen die Rechnung des Betriebes und reichen die bezahlte R. dann dem Versicherer !

Denn sie sind der Versicherungsnehmer und Schadenverursacher .

Nein - den Auftrag für die Reparatur muss der Vermieter in Auftrag geben.

Ob die Rechnung komplett von der PHV bezahlt wird, ist leider auch nicht bekannt.