Auf was bei Jobben neben der Schule achten (Bäckerei Aushilfe)?
Hi,
ich bin 16 Jahre alt und bin Momentan in der neunten Klasse einer Realschule. Ich will einen Job als Aushilfe bei der Bäckerei machen. Darf ich als Schüler am Wochenende und während der Woche arbeiten und gibt es für Schüler eine bestimmte Beschränkung, wie lang sie arbeiten dürfen? Ist es eurer Meinung nach schwer diesen Beruf neben der Schule zu machen und habt ihr selber Erfahrungen? Wie viel verdient man ungefähr als Aushilfe? Ich war schon bei einer Bäckerei fragen und hab ihnen meine Telefonnummer gegeben und sie meinten, dass sie sich bei mir melden würden.
Noch eine etwas dumme Frage: Wird das geld überwiesen oder kann man sich auch bar ausbezahlen lassen? Falls es überwiesen wird brauche ich dann noch ein Bankkonto.
2 Antworten
1 Für dich gilt das Jugendschutzgesetz also darfst du nicht soviel arbeiten aber am Samstag mal 8 stunden sind Dan + stunde pause drin ! Aber du darfst nicht zu früh anfangen !
2 Wen du das nach der schule machst musst du aufpassen das du nicht mit schule nicht über 12 stunden kommst ! Das kanst du im Jugendarbeitsschutz gesetzt selber nachlesen den im lauf der Jahre kann sich ja auch mal was ändern!
3 Barzahlung ist möglich aber eher unwahrscheinlich den die brauchen ja auch einen nachweis das du bezahlt wurdest !
Ein Barscheck wäre auch möglich aber du wirst nicht jeden tag extra bezahlt sonder nur einmal im Monat!
Auch eine Überweisung ist eigentlich normal aber da du noch Schüler bist hast du eben noch kein Konto das musst du erst mit bein deiner ausbildung haben!
Aber wie du bezahl wirst musst du mit der Firma abklären!
Auch ist es wichtig das du weiter gute noten in der schule hast den damit mist du dich ja auch schon bewerben eventuell auch mi dem aus der 9 ten!
Hi NonameSpasti,
da hilft dir die minijob-zentrale.de weiter unter Arbeitsrecht -> Jugendarbeitsschutzgesetz wie z.B.:
Für wen das Jugendarbeitsschutzgesetz giltDas Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die
- noch nicht 18 Jahre alt sind und
- in der Berufsausbildung oder in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis stehen oder
- als Arbeitnehmer, Heimarbeiter oder in sonstigen Dienstleistungen arbeiten, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind.
Das JArbSchG enthält allgemeine Bestimmungen für die Beschäftigung von Minderjährigen, insbesondere Zeitgrenzen für die Dauer der Arbeit. Danach dürfen Sie als Arbeitgeber Jugendliche
- nicht mehr als acht Stunden täglich und
- nicht mehr als 40 Stunden in der Woche,
- nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr und
- nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigen – wobei die beiden freien Tage aufeinander folgen sollen.
- Die Jugendlichen müssen mindestens zwölf Stunden tägliche Freizeit haben.
Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen
- nicht mehr als zwei Stunden täglich und
- nicht zwischen 18 und 8 Uhr,
- nicht vor dem Schulunterricht und
- nicht während des Schulunterrichts arbeiten.
Ausnahme: In landwirtschaftlichen Familienbetrieben dürfen Kinder nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten.